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Neuer Personalausweis

Ab dem 1. November 2010 können Sie den neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) beantragen. Mit der im neuen Dokument integrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen.



Neuer Personalausweis - Vorderseite
Vergrößerung anzeigen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt.
Foto: BMI

Neuer Personalausweis - Rückseite
Vergrößerung anzeigen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt.
Foto: BMI

Eine neue Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen" auch eID-Funktionen (eID = electronic ID) genannt. Damit wird das Anmelden in Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Altersverifikation im Internet oder an Automaten erleichtert.

Außerdem ermöglicht Ihnen der neue Personalausweis das digitale Unterschreiben mit einer elektronischen Signatur. Mit ihr lassen sich online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären.

Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltung verbessern und Ihnen so helfen, Zeit und Geld zu sparen. Die herkömmliche Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt vollständig erhalten.

Alle bisherigen Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum! Aber auch ein vorzeitiger Umtausch ist möglich. Personen, deren Personalausweis in der Zeit bis 30. Oktober 2010 abläuft haben jetzt noch die Möglichkeit einen „alten" Personalausweis zu beantragen.

Ab 01. November wird es dann nur noch die „neuen" Personalausweise geben.

Bereits jetzt können Sie sich umfassend über den neuen Ausweis informieren. Ein Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Inneren gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten:

  • www.personalausweisportal.de
 
http://www.artland.de


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