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Fundbüro

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Wohnsitz Abmeldung

Details
Fachbereich 1
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Eva Lonnemann 05431/182-106 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Stefanie Quetschke 05431/182-104 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Heike Harbarth 05431/182-105 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Stefanie Brockschmidt 05431/182-104 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Eine Abmeldung der Wohnung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen (z. B. Fortzug ins Ausland oder Aufgabe einer von mehreren Wohnungen).

Bei einem Wohnungswechsel müssen sie sich lediglich bei der zuständigen Meldebehörde der neuen Wohnung innerhalb einer Woche anmelden. Diese informiert dann die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, müssen Sie diese Wohnung entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.


An wen muss ich mich wenden?
Diese Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheinen kann: Vollmacht mit Unterschrift des Abzumeldenden und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Auszug aus der Wohnung ist innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzuzeigen.


Anträge / Formulare

Mit dem unten stehenden Formular können sie die Abmeldung auch schriftlich vornehmen.


Formulare
Abmeldung bei der Meldebehörde   Details
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