Fachbereich 1
Wohnsitz Anmeldung
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Eva Lonnemann | 05431/182-106 | ||
| Frau Stefanie Quetschke | 05431/182-104 | ||
| Frau Heike Harbarth | 05431/182-105 | ||
| Frau Stefanie Brockschmidt | 05431/182-104 |
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern ist.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern ist.
Bearbeitungsdauer: Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Was muss ich mitbringen?
Personalausweis oder Reisepass (sofern vorhanden) als Identitätsnachweis
Hinweis: Bei einer Änderung des Wohnsitzes bietet es sich an, folgende Dokumente (sofern vorhanden) mitzubringen, um die neue Adresse eintragen zu lassen:
- Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Personalausweis
- vorläufiger Reisepass
- Kinderreisepass
- KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von einer Woche) können mit einem Bußgeld geahndet werden.


