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Fundbüro

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_Führungszeugnis

Details
Fachbereich 1
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Eva Lonnemann 05431/182-106 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Stefanie Quetschke 05431/182-104 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Heike Harbarth 05431/182-105 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Stefanie Brockschmidt 05431/182-104 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.

In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N); das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O); das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an. Als Antragsteller können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
Persönliches Erscheinen im Bürgerbüro ist sowohl für Volljährige als auch für gesetzliche Vertreter erforderlich.



An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Der Antrag wird entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens



Welche Gebühren fallen an?
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Die Gebühr ist mit Bargeld zu entrichten. Eine Zahlung mit EC-Karte ist ab einem Betrag von 10,00 € möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel 14 Tage.

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