Fachbereich 1
Kfz Kennzeichen
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Gisela Riedel | 05431/182-107 | ||
| Frau Heike Harbarth | 05431/182-105 | ||
| Frau Stefanie Quetschke | 05431/182-104 | ||
| Frau Stefanie Brockschmidt | 05431/182-104 | ||
| Frau Eva Lonnemann | 05431/182-106 |
Siehe auch:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Eine Übersicht der Außenstellen des Landkreises Osnabrück finden Sie hier.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
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| Formulare | |
| Vollmachterklärung / Einzugsermächtigung KFZ-Steuer |
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