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Fundbüro

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Kinderreisepass

Details
Fachbereich 1
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Eva Lonnemann 05431/182-106 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Stefanie Quetschke 05431/182-104 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Heike Harbarth 05431/182-105 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Stefanie Brockschmidt 05431/182-104 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.

Ein Kinderreisepass wird für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und muss unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis: Kinderreisepässe deren Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist, können nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.



An wen muss ich wenden ?

Die Zuständigkeit liegt bei der örtlichen Gemeinde.



Was sollte ich noch wissen ?

Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.

Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.



Welche Fristen muss ich beachten?

Sofern alle Unterlagen vorhanden und alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Kinderreisepass direkt nach der Antragstellung mitnehmen.
 



Was muss ich mitbringen?

  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • unterschriebene Einverständniserklärung (finden Sie am Ende der Seite) und Personalausweise beider Elternteile
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm

Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
 



Welche Gebühren fallen an?
13,00 € für die Ausstellung eines Kinderreisepasses
6,00 € für eine Verlängerung

Die Gebühr ist mit Bargeld zu entrichten. Eine Zahlung mit EC-Karte ist ab einem Betrag von 10,00 € möglich.

Formulare
Antrag Personalausweis/Kinderreisepass/Reisepass für Minderjährige (Einverständniserklärung)   Details
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