Datenschutz
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts ist die
Samtgemeinde Artland
vertreten durch Herrn Samtgemeindebürgermeister Michael Bürgel
Markt 1
49610 Quakenbrück
Telefon 05431/182-0
E-Mail info@artland.de
Behördliche Datenschutzbeauftragte im Sinne des Datenschutzrechts ist
Samtgemeinde Artland
Juliane Arens
Markt 1
49610 Quakenbrück
Telefon 05431 182-124
E-Mail datenschutz@artland.de
Ihre personenbezogenen Daten, beispielswiese Name, Vorname, Kontaktdaten, werden durch uns, die Samtgemeinde Artland, beziehungsweise unsere Fachbereiche erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
Gegebenenfalls erhält die Samtgemeinde Artland ihre personenbezogenen Daten von Dritten oder sie werden an uns übermittelt und daher hier verarbeitet und gespeichert. Über Zweck, Rechtsgrundlage sowie die Dauer der Speicherung im gesetzlichen sowie im freiwilligen Rahmen werden Sie jeweils bei Inanspruchnahme informiert.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten beruht entweder auf freiwilligen Angaben, ist für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben, dient dem Schutz von lebenswichtigen Interessen und Personen oder ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. a – e DSGVO).
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Werden Daten von uns jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben an Dritte weitergegeben, werden Sie darüber unverzüglich informiert.
Personenbezogene Daten werden außerdem immer nur dann an Dritte weitergegeben, wenn
- Sie eingewilligt haben.
- wir aufgrund einer Rechtsgrundlage gesetzlich verpflichtet sind, weil zum Beispiel eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt.
- wir punktuell andere Unternehmen für Angebote oder Dienste beauftragen, um unser Vertragsverhältnis mit Ihnen zu erfüllen - zum Beispiel für die Nutzung unseres Newslet-ters. Diese Firmen bekommen nur Daten, die für den Auftrag nötig sind. Wir stellen si-cher, dass sie die Datenschutzgesetze im Umgang mit Ihren Daten ebenso einhalten wie wir.
- wir den Verdacht haben, dass unsere Angebote oder Dienste missbräuchlich benutzt werden und wir dies in gesetzlich zulässiger Weise unterbinden wollen.
Wir versichern, dass Ihre Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen behandelt werden. Wir gewährleisten, dass Ihre Daten vertraulich bleiben und alle gesetzlich erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes sichergestellt sind. Wir werden in keinem Fall personenbezogene Daten an Dritte verkaufen oder vermieten.
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie betroffene Person i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen die sogenannten Betroffenenrechte aus Art. 12-23 DSGVO gegenüber dem Verantwortlichen zu. Dies sind insbesondere:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung.
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten.
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO. - Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. - Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
Haben Sie uns für die Verarbeitung Ihrer Daten eine Einwilligungserklärung erteilt, haben Sie gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Den Widerruf können Sie entweder an die Stelle richten, gegenüber der Sie die Einwilligung erteilt haben oder Sie wenden sich per E-Mail an datenschutz@artland.de.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Widerruf nur für die zukünftige Verarbeitung gelten kann und somit die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung davon nicht berührt wird.
Sind Sie der Ansicht, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, haben Sie gem. Art. 77 DSGVO als betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die für die Kommunen in Niedersachsen zuständige Datenschutzbeauftragte ist:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511/120-4500
E-Mail poststelle@lfd.niedersachsen.de
Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
- Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
- Betriebssystem des Nutzers
- Internet-Service-Provider des Nutzers
- IP-Adresse des Nutzers
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
- Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
www.artland.de überträgt seine Seiten mittels SSL (Secure Sockets Layer) und gewährleistet damit eine sichere Datenübertragung im Internet.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage dieser Datenerhebung über unsere Homepage und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 NDIG.
Zweck der Datenverarbeitung
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.
Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens zehn Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung im Zusammenhang mit Datensicherungen ist möglich. Dann Fall beträgt die maximale Dauer der Speicherung sechs Monate.
Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung gilt auch für die folgenden Websites:
- www.artland.de
- www.badbergen.de, www.badbergen.info
- www.menslage.de, www.menslage.info
- www.nortrup.de, www.nortrup.info
- www.quakenbrueck.de, www.quakenbrueck.info
- www.musiksommer-artland.de
- www.quakenbruecker-musiktage.de
- www.artland-arena.de, www.artlandarena.de
- www.kulturschatz-artland.de
- www.feuerwehr-artland.de
Wenn wir auf andere Webseiten verlinken, haben wir keinen Einfluss und keine Kontrolle darüber, ob andere Anbieter die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieses Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.
Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.
In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert und übermittelt:
- Letzter aktivierter Menüpunkt
- Status aufklickbarer Bereiche
- Log-In-Informationen (Sessionbasiert)
Zusätzlich zu eigenen Cookies werden bei Bedarf weitere 3rd-Party-Cookies verwendet, die Beschreibung erfolgt im jeweiligen Abschnitt.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies sind § 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO und § 3 NDSG.
Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.
Für folgende Anwendungen benötigen wir Cookies:
- Steuerung der Website
- Personalisierte oder passwortgeschützte Bereiche
Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.
Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.
Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Website ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:
- Art des Anliegens
- Firma
- Name
- Vorname
- Straße
- PLZ
- Ort
- Land
- Telefon
- Telefax
- E-Mailadresse
Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:
- Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.
Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.
Treten Sie über das Bürgerportal OpenR@thaus mit uns in Kontakt, wird in einigen Fällen der Formularservice der Fa. Form-Solutions GmbH, Karlsruhe, (www.form-solutions.de) verwendet. Die Formulare werden dort kurzzeitig zur Aufbereitung zwischengespeichert und ausschließlich für den im Formular vorgesehenen Zweck verwendet. Eine unsachgemäße, nicht zweckentsprechende Verwendung ist vertraglich ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers (Kontaktformular) Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art.6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 4 NDIG.
Bei der Kontaktaufnahme über das Bürgerportal OpenR@thaus nimmt der Nutzer eine Leistung der Samtgemeinde Artland in Anspruch. Rechtsgrundlage ist deshalb Art. 6 lit. e DSGVO.
Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.
Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
Die Samtgemeinde Artland betreibt Social Media Auftritte bei den Anbietern Facebook und Instagram. Die Samtgemeinde Artland nutzt diese Plattformen zur Selbstpräsentation sowie zur Verbreitung von Informationen und Neuigkeiten aus dem Artland und der Samtgemeindeverwaltung.
Die Social Media Auftritte sollen den Internetauftritt www.artland.de ergänzen und somit als zusätzliche Informationskanäle dienen.
Bitte beachten Sie, dass die Betreiber der Social Media Plattformen Daten erheben und ggf. auch auswerten. Wir empfehlen Ihnen daher, uns persönliche oder sensible Informationen über die direkten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Verwaltung der Samtgemeinde Artland zukommen zu lassen (Kontakt) und dafür nicht die Social Media Auftritte zu nutzen.
Wir empfehlen ausdrücklich, sich vorab über die möglichen Risiken zu informieren, die mit einer Mitgliedschaft in sozialen Netzwerken einhergehen kann: Sicher unterwegs in sozialen Netzwerken – das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informiert.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Haben Sie sich als Nutzer bei Facebook oder Instagram registriert und melden Sie sich dort an, um unsere Seite bzw. unseren Account zu besuchen, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform und willigen damit gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO in die Verarbeitung Ihrer Daten ein. Diese Einwilligung umfasst auch die Verarbeitung Ihrer Daten, die im Zusammenhang mit unserem Angebot auf der Plattform erhoben werden. Nähere Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten auf Facebook oder Instagram finden Sie in den folgenden Absätzen.
Datenschutzhinweise Facebook
Die Samtgemeinde Artland nutzt mit ihrem Social Media Auftritt die technische Plattform von Facebook (Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland).
Die Samtgemeinde Artland weist darauf hin, dass Facebook beim Besuch unserer Facebook-Seite unter anderem Ihre IP-Adresse sowie weitere Informationen verarbeitet, die in Form von Cookies auf Ihrem Endgerät vorhanden sind. Diese Informationen werden u.a. verwendet, um uns als Betreiber der Facebook-Seiten statistische Informationen über die Inanspruchnahme der Facebook-Seite zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen hierzu stellt Facebook unter folgendem Link zur Verfügung https://de-de.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data
Die bei der Registrierung bzw. bei Nutzung der Facebook-Seite erhobenen Daten werden von Facebook verarbeitet. Nähere Informationen zu den Daten sowie deren Verarbeitung, finden Sie in den Nutzungsbedingungen bzw. der Datenschutzrichtlinie von Facebook unter https://de-de.facebook.com/legal/terms?ref=pf und https://de-de.facebook.com/policy.php
Für die Beantwortung von Fragen, die Sie uns als persönliche Nachricht und in Kommentaren stellen, benötigen wir im Einzelfall personenbezogene Daten (Name des Facebook-Profils, Kontaktdaten), um Ihnen antworten zu können. Diese Daten werden von uns nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck, beispielsweise zur Beantwortung der Frage oder Kontaktaufnahme verwendet.
Datenschutzhinweise Instagram
Die Samtgemeinde Artland nutzt mit ihrem Social Media Auftritt die technische Plattform von Instagram (Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland).
Die Samtgemeinde Artland weist darauf hin, dass Instagram bei der Registrierung und beim Besuch unseres Instagram-Accounts Daten verarbeitet.
Welche Daten verarbeitet werden sowie diese Verarbeitung erfolgt, finden Sie in den Nutzungsbedingungen bzw. der Datenschutzrichtlinie von Instagram unter https://help.instagram.com/581066165581870 und https://help.instagram.com/155833707900388
Für die Beantwortung von Fragen, die Sie uns als persönliche Nachricht und in Kommentaren stellen, benötigen wir im Einzelfall personenbezogene Daten (Name des Instagram-Profils, Kontaktdaten), um Ihnen antworten zu können. Diese Daten werden von uns nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck, beispielsweise zur Beantwortung der Frage oder Kontaktaufnahme verwendet.
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten, werden nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Für Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Nutzung der sozialen Medien, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter. Die entsprechenden Datenschutzrichtlinien haben wir jeweils verlinkt (siehe oben).
Mit den folgenden Hinweisen werden Sie über die Nutzung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bauverwaltung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) informiert. Sie dienen dazu, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche bzw. Rechte zu informieren.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um die gesetzlichen Aufgaben der oben genannten Behörde für den Bereich der Bauverwaltung durchführen zu können. Nachfolgende Zwecke sind hierbei insbesondere relevant:
Die Daten werden im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen nach den Vorschriften der §§ 5 - 13 b BauGB erfasst und gegebenenfalls weiter verarbeitet. Insbesondere beim Abschluss von Verträgen (u. a. Städtebaulicher Vertrag, Vorhaben- und Erschließungsplan) zwecks der Durchführung von Erschließungsmaßnahmen werden entsprechende Daten benötigt. Wird ein sog. Erschließungsvertrag über die Übertragung der Verantwortlichkeit der Erschließung auf einen Dritten geschlossen, geschieht dies in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 (1) Nr.1 BauGB. Personenbezogene Daten (Grundstücksdaten, Gemarkung, Flur,…) werden hierbei für eine entsprechende Durchführung der Erschließung erhoben.
Hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens bei gestellten Bauanträgen, Bauanzeigen oder Bauvoranfragen werden personenbezogene Grundstückseigentümerdaten nach den Vorschriften der §§ 30 BauGB bzw. §§ 63 - 75 NBauO erhoben.
Ebenfalls von der Datenerhebung betroffen sein können Grundstückseigentümer/Grundstücks-Teileigentümer/Erbbauberechtigte innerhalb eines Sanierungsgebietes. Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen können hierbei Grundstücksdaten nach den §§ 140 ff. BauGB erhoben, weiterverarbeitet und ggf. an den Sanierungsträger übermittelt werden. Zudem werden die vorgenannten Daten für die vorgesehene Abrechnung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB oder den Abschluss von Modernisierungsverträgen benötigt.
Des Weiteren werden personenbezogene Grundstückseigentümerdaten für die Prüfung und Ausstellung von Zeugnissen oder Bescheinigungen hinsichtlich der gemeindlichen Vorkaufsrechtausübung nach den §§ 24 ff. BauGB erhoben.
Soll eine Aushändigung von Bauakten oder Grundstückseigentümerdaten erfolgen, geschieht dies lediglich nach Vorlage einer entsprechenden Vollmacht des betroffenen Grundstückeigentümers. Von Bedeutung sind hierbei Grundstücksdaten, die vor Aushändigung der entsprechenden Daten ermittelt werden müssen (z. B. Gemarkung, Flur, Grundstücksgröße,…).
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Die erhobenen Daten werden intern an die jeweils zuständigen Fachämter unter Nachweis der Erforderlichkeit bzw. des Verwendungszweckes weitergegeben. Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen werden ggf. benötigte Grundstückseigentümerdaten der einbezogenen Flurstücke an die jeweils beauftragten Planungsbüros weitergegeben. Desweiteren erfolgt eine Datenweitergabe bei Sanierungsangelegenheiten an den Sanierungsträger sowie an beauftragte Notariate. Zudem können beispielsweise Banken, Immobilienbüros oder Notariate im Rahmen einer Aktenaushändigung auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie diesem durch z. B. eine erteilte Vollmacht zustimmen. Darüber hinaus ist lediglich Ihnen als betroffenem Grundstückseigentümer ein Zugriff auf Ihre Daten möglich. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Die Datenspeicherung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben. Dies meint, dass Ihre Daten nur solange gespeichert werden, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben erforderlich ist. Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung und der Vollständigkeit werden dabei berücksichtigt. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den Bereich der Bauverwaltung belaufen sich je nach Sachverhalt auf maximal 30 Jahre.
Mit den folgenden Hinweisen werden Sie über die Nutzung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bauverwaltung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und der Abgabenordnung (AO) informiert. Sie dienen dazu, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche bzw. Rechte innerhalb der Tätigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde zu informieren.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um die gesetzlichen Aufgaben der oben genannten Behörde durchführen zu können. Die Daten werden im Rahmen von Beitragsberechnungen nach den §§ 127 ff. BauGB, § 6 NKAG, der Erstellung von Ablöse-/ Erschließungsverträgen, Antragstellungen für Ratenzahlungen oder der Aushändigung von erfragten Bauakten ermittelt. Diese mit dem jeweiligen Vorgang in Verbindungen stehenden Daten werden erfasst und gegebenenfalls weiterverarbeitet. Rechtsgrundlagen für die Erhebung und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden sich innerhalb der oben genannten Gesetze.
Die Berechnung von öffentlichen Beiträgen und deren Veranlagung von den jeweils beitragspflichtigen Grundstückeigentümern/Grundstücks-Teileigentümern/Erbbauberechtigten dient der Durchführung von Anhörungs- und Anliegerverfahren, die vor Veranlagung etwaiger Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge durchgeführt werden und richtet sich nach § 28 VwVfG, §§ 127 ff. BauGB, § 6 NKAG, § 133 (3) BauGB und § 6 (7) NKAG. Ermittelt werden hierbei Daten von Grundstückseigentümern, Grundstücks-Teileigentümern und Erbbauberechtigten, wie Angaben zur Person und den Merkmalen des jeweiligen Grundstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksgröße, Art und Maß der möglichen Grundstücksausnutzung aus z.B. den Festsetzungen eines Bebauungsplanes), welche der Ausführung jener Aufgabe dienen.
Eine Datenerhebung kann ebenfalls im Rahmen eines Antrags auf Stundung/ Ratezahlung von Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträgen erfolgen. Als Rechtsgrundlage dienen hierbei §§ 222 ff. und 234 ff. AO. Die Daten (z.B. Kontaktdaten, Einkommens- und Vermögensverhältnisse) werden hierbei lediglich dann erhoben, wenn eine Antragstellung über eine Stundung/ Ratenzahlung der beitragspflichtigen Person erfolgt.
Ebenfalls von der Datenerhebung betroffen sein können beitragspflichtige Grundstückseigentümer/Grundstücks-Teileigentümer/Erbbauberechtigte bei Abschluss von Ablöseverträgen. Zweck eines solchen Vertrages ist die Ablösung von Erschließungs- und Straßenausbaubeitragspflichten nach den § 133 (3) BauGB und § 6 (7) NKAG. Grundstückseigentümerdaten werden in einem solchen Fall lediglich dann erhoben, wenn eine gemeinsame Ablösevereinbarung abgeschlossen wird.
Wird ein sog. Erschließungsvertrag über die Übertragung der Verantwortlichkeit der Erschließung auf einen Dritten geschlossen, geschieht dies in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 (1) Nr.1 BauGB. Personenbezogene Daten (Grundstücksdaten, Gemarkung, Flur usw.) werden hierbei für eine entsprechende Durchführung der Erschließung erhoben.
Soll eine Aushändigung von Bauakten oder Grundstückseigentümerdaten erfolgen, geschieht dies lediglich nach Vorlage einer entsprechenden Vollmacht des betroffenen Grundstückeigentümers. Von Bedeutung sind hierbei Grundstücksdaten, die vor Aushändigung der entsprechenden Daten ermittelt werden müssen (z.B. Gemarkung, Flur, Grundstücksgröße usw.).
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Die erhobenen Daten werden nur an die jeweils zuständigen Fachämter weitergegeben. Zudem können beispielsweise Banken und Immobilienbüros im Rahmen der Aktenaushändigung auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie diesem z.B. durch eine erteilte Vollmacht zustimmen. Darüber hinaus ist lediglich Ihnen als betroffenem Grundstückseigentümer ein Zugriff auf Ihre Daten möglich.
Dauer der Speicherung
Die Datenspeicherung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben. Dies meint, dass Ihre Daten nur solange gespeichert werden, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben erforderlich ist. Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung und der Vollständigkeit werden dabei berücksichtigt.
Sowohl bei der Beitragsberechnung von öffentlichen Beiträgen bzw. deren Veranlagung als auch bei der Speicherung von Ablöse- und Erschließungsverträgen ist ein Speicherungszeitraum von 30 Jahren einzuhalten. Selbiges gilt für Informationen über die Aushändigung von Bauakten und Grundstückseigentümerdaten. Daten, die für eine Stundung und Ratenzahlung erforderlich sind, sind hingegen nach Abschluss der Stundung bzw. Ratenzahlung zu löschen.
Zu Ihrem runden Geburtstag oder dem Fest der Goldenen Hochzeit möchten Verwaltung und Politik durch den Bürgermeister oder seine*n Stellvertreter*in sowie ggf. durch die politischen Mandatsträger die herzlichsten Glückwünsche ausrichten.
Damit Glückwunschschreiben und Geschenke rechtzeitig bei Ihnen ankommen und Ihnen die besten Grüße überbracht werden können, werden diese Daten aus dem Melderegister ermittelt.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten bei der Ehrung der Alters- und Ehejubilare verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage diese Bearbeitung erfolgt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Für die Ehrung der Alters- und Ehejubilare werden Glückwunschschreiben und Urkunden erstellt, Präsente vorbereitet und die Besuche durch den Bürgermeister oder seine Stellvertreter*in koordiniert.
Alters- und Ehejubiläen im Sinne des Gesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Für die Vorbereitungen der Gratulationen werden Namen, Anschriften und das Geburts- bzw. das Datum der Eheschließung aus dem Melderegister an die zuständige Stelle übermittelt. Diese Übermittlung ist gem. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) zulässig und erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 34 ff. BMG, 29 Niedersächsisches Meldegesetz (NMG) und 6 des Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (AG BMG).
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Der Bürgermeister bzw. seine Stellvertreter*in oder in Vertretungsfällen auch Ratsmitglieder erhalten die Daten nur, wenn Sie einem Besuch zustimmen.
Der Landkreis Osnabrück (Ehejubiläen) und das Bundesverwaltungsamt Köln (Ehejubiläen ab dem 65. Hochzeitstag, 100. / 105. (…) Geburtstag) erhalten die genannten Daten auf Anfrage.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden für das Jahr des Jubiläums erzeugt und anschließend vernichtet.
Soweit es für die Durchführung des BEEG bzw. zur Ermittlung der für das Elterngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DSGVO, §§ 67a ff SGB X, §§ 8, 9, 23 Abs. 2 S. 1 BEEG). Die Elterngeldstelle ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DSGVO:
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Landkreis Osnabrück, Fachdienst Soziales, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück,
Tel.: 0541/501-3216, soziales@lkos.de
(behördlicher) Datenschutzbeauftragter:
Landkreis Osnabrück, Die Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück,
Tel.: 0541/501-3102, datenschutz@landkreis-osnabrueck.de
Angaben zur Datenerhebung
Ihre Angaben im Elterngeldantrag müssen Sie mit entsprechenden Nachweisen belegen. Wenn Sie Unterlagen, die zur Entscheidung über den Elterngeldantrag notwendig sind, vorlegen, dürfen Textteile geschwärzt werden, wenn es sich dabei um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).
Soweit es zum Nachweis des Einkommens aus Erwerbstätigkeit oder der wöchentlichen Arbeitszeit erforderlich ist, kann die Elterngeldstelle auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben
- beim (ehemaligen) Arbeitgeber zum Nachweis des Arbeitsentgelts, über die Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sowie zur Arbeitszeit einholen nach § 9 BEEG,
- bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Jobcenter) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
- beim Finanzamt zu den Einkommensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X.
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden von der Elterngeldstelle gelöscht, wenn sie für die Durchführung des BEEG nicht mehr benötigt werden (§ 84 Abs. 2 S. 2 SGB X) und Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Bei Leistungen mit Dauerwirkung wie dem Elterngeld beträgt die Aufbewahrungsfrist 5 Jahre (Nr. 1.9.6 der VV zu § 34 BHO). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.
Die Stadt Quakenbrück vermietet am Bahnhof in Quakenbrück abschließbare Fahrradboxen.
Hierzu wird ein Mietvertrag über die Nutzung einer abschließbaren Fahrradbox am Bahnhof in Quakenbrück mit dem Mieter geschlossen. In diesem Zusammenhang werden notwendigerweise personenbezogene Daten erhoben.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Für die Vermietung der Fahrradboxen werden personenbezogene Daten, wie Name, Adresse [und gegebenenfalls E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (freiwillige Angabe)] erhoben und verarbeitet. Sie werden für die Abwicklung des Mietvertrages benötigt. Damit ist die Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1b) EU-DSGVO legitimiert.
Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten, die für den Mietvertrag der Fahrradboxen erhoben werden, werden elektronisch und in Papierform für die Dauer von 30 Jahren gespeichert. Anschließend werden die Daten vernichtet bzw. gelöscht.
Die Samtgemeinde Artland ist Träger des kommunalen Friedhofes in 49610 Quakenbrück.
Für die Benutzung des Friedhofes werden Gebühren nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) erhoben. Es fallen somit sowohl für die Bestattung selbst, als auch für die folgende Friedhofsunterhaltung (Mähen der Rasenfläche, Schneiden der Hecke etc.) Gebühren an, die mit dem jeweiligen Nutzungsberechtigten der Grabstätte abgerechnet werden.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Gem. § 7 der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Artland ist jede Bestattung unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Samtgemeinde Artland anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen nach § 9 Bestattungsgesetz beizufügen. Hierbei handelt es sich um die Sterbeurkunde und den Bestattungsantrag, aus dem hervorgeht, wer die Bestattung leiten wird, welche Grabart gewünscht ist und wer Nutzungsberechtigte/r des Grabes werden wird.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die wir in diesem Zusammenhang von Ihnen oder dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen erhalten haben. Es handelt sich dabei um folgende Daten zur Person, sogenannte Stamm- und Kommunikationsdaten (Adresse):
A. Verstorbener: Name, Vorname, Geburts- und Sterbedatum, Beisetzungsdatum,
Ablauf Ruhezeit, Art der Grabstätte, Bestattungsinstitut
B. Nutzungsberechtigter: Name, Vorname, Adresse [IBAN/BIC, falls SEPA-Lastschriftmandat
erteilt wurde]
Die personenbezogenen Daten werden somit gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erhoben und von der Samtgemeinde weiterverarbeitet und gespeichert.
Für die Bestattung fallen Gebühren nach § 13 Bestattungsgesetz i.V.m. § 26 der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Artland und dem Gebührentarif zur Satzung der Samtgemeinde Artland über die Erhebung von Friedhofsgebühren an. Diese werden mit dem Nutzungsberechtigten abgerechnet. Für diese Tätigkeit werden die o.g. personenbezogenen Daten angegeben und von der Samtgemeinde Artland weiterverarbeitet.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es erhalten nur diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten brauchen. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Bestattungsunterlagen beträgt 30 Jahre.
Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Samtgemeinde Artland. Sie besteht aus den zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung unterhaltenen Ortsfeuerwehren in den Mitgliedsgemeinden Badbergen und den Ortsteilen Grönloh und Wehdel, Menslage und dem Ortsteil Bottorf-Borg, Nortrup und der Stadt Quakenbrück.
Einsätze der Feuerwehr sind z.B. bei Bränden selbstverständlich unentgeltlich. Nehmen Sie Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr in Anspruch, die gebührenpflichtig sind oder haben sie einen Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, erfolgt eine Abrechnung.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten für die Abrechnung verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Gem. § 2 des Nds. Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in Ihrem Gebiet. Wie bereits genannt, werden diese Aufgaben in der Samtgemeinde Artland von der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen.
Kommt es zu Einsätzen der gemeindlichen Feuerwehr, die gem. § 29 NBrandSchG gebührenpflichtig sind, werden diese von der Samtgemeinde Artland, Fachbereich IV Ordnung und Beteiligungen, nach den Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst-und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Artland außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 12.März 2015 abgerechnet.
Für die Bearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefon) und Bankverbindung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es erhalten nur diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten brauchen. Teilweise bedienen wir uns zur Erfüllung unserer Aufgaben externer Dienstleister, die Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Die Dienstleister kommen zum Beispiel aus den Bereichen IT und Telekommunikation, Druck und Versand. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Stadt Quakenbrück sowie die Samtgemeinde Artland bieten entsprechenden Interessenten, Bauwilligen, Gewerbetreibenden, Erbbauberechtigten, Pächtern etc. Wohnbaugrundstücke, Gewerbegrundstücke, Erbbaugrundstücke, landwirtschaftliche Flächen und andere Grundstücke zum Kauf an. Ebenso treten die Stadt Quakenbrück sowie die Samtgemeinde Artland als Erwerber von landwirtschaftlichen Flächen, Straßenflächen und anderen Flächen auf. In diesem Zusammenhang werden notwendigerweise personenbezogene Daten erhoben.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Für die Vertragsvorbereitungen und -abwicklungen der Grundstücksverkäufe / Grundstücksankäufe sowie der Grundstückstauschgeschäfte und Erbbaurechte werden personenbezogene Daten wie Name, Vorname, aktuelle Anschrift, Telefonnummer, ggf. Email-Adresse, ggf. Geburtsdatum sowie ggf. Bankverbindung der jeweiligen Vertragspartner und andere Daten, die bei Bewerbungsverfahren zur Auslosung und Vergabe von Wohnbaugrundstücken zur Auswahl notwendig sind, erhoben und verarbeitet.
Weiter werden hierbei Daten von Grundstückseigentümern, Grundstücks-Teileigentümern und Erbbauberechtigten, wie Angaben zur Person und den Merkmalen des jeweiligen Grundstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksgröße, Art und Maß der möglichen Grundstücksausnutzung, Grundbuchdaten wie Bezeichnung Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer sowie ggf. eingetragene Lasten und Beschränkungen, eingetragene Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden) erhoben und verarbeitet.
Im Nachgang dieser Vertragsvorbereitung und Abwicklung können nach der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen auf Antrag des Grundstückseigentümers oder eines vom ihm bevollmächtigten Dritten, im Grundbuch eingetragene Rechte, Lasten, Beschränkungen, Hypotheken oder Grundschulden, die Löschung solcher Grundbucheinträge entsprechende Löschungsbewilligungen, Pfandentlassungen und ähnliches beantragt werden.
Rechtsgrundlagen sind der nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschlossene (Kauf-)Vertrag sowie die weiteren Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen. Damit ist die Verarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO legitimiert.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Zur Erfüllung der beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten dürfen Ihre Daten an am Verfahren beteiligte und damit zuständige Dritte wie z.B. die Ratsgremien, die Fachbereiche sowie Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Artland, (Genehmigungs-)Behörden, Notare, Vermessungsbüros, Amtsgericht/ Grundbuchamt, Finanzamt usw. weitergegeben werden. Weiter können Dritte betroffen sein, zu deren Gunsten ein im Grundbuch eingetragenes Recht besteht. Zudem können beispielsweise Banken und Immobilienbüros im Rahmen der Aktenaushändigung auf ihre Daten zugreifen, wenn Sie diesem z.B. durch eine erteilte Vollmacht zustimmen.
Dauer der Speicherung
Die Datenspeicherung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben. Dies meint, dass Ihre Daten nur solange gespeichert werden, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben erforderlich ist. Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung und der Vollständigkeit werden dabei berücksichtigt.
Notariell geschlossene Kaufverträge sind lebenslang zu verwahren. Ihre Daten werden ab der Erhebung gespeichert, bis Sie von Ihrem Widerspruchsrecht zur Speicherung der Daten Gebrauch machen.
Die Samtgemeinde Artland als Ordnungsbehörde trifft Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Deshalb schreitet sie bei Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ein, die durch das Verhalten von Personen sowie den Zustand von Sachen, Grundstücken und / oder Tieren verursacht werden. Dabei kann es zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten kommen.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Grundlage für die Verarbeitung ist das Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) sowie u.a. die folgenden Spezialgesetze:
- Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Samtgemeinde Artland vom 06.07.2005
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen (BImSchG),
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Kampfmittelverordnung (KampfmV)
- Nds. Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO)
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Nds. Bestattungsgesetz (BestattG)
- Leichenverordnung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Nds. Fischereigesetz (Nds. FischG), Ausführungsbestimmungen zum Nds. Fischereigesetz (AB-Niedersachsen FischG)
- Nds. Gaststättengesetz (NGastG)
- Nds. Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG)
- Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
Darüber hinaus ergibt sich der Zweck der Datenerhebung und –verarbeitung aus der DSGVO soweit er
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient, der die Samtgemeinde Artland unterliegt, Art. 6 Absatz 1 lit. c) DSGVO,
- zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Samtgemeinde Artland übertragen wurde, Art.6 Absatz 1 lit. e) DSGVO.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es erhalten nur diejenigen Behörden und Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten brauchen. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Um Ihnen bei Ihren Fragen und Anliegen helfen zu können, z.B. bei Terminvereinbarungen, Telefonaten mit Behörden oder Arztbesuchen, müssen wir Ihre persönlichen Daten erheben.
Zu diesem Zweck werden Ihre Daten auf Grundlage von §§ 45 und 88a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und den Richtlinien der Migrationsberatung in Niedersachsen verarbeitet.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Ihre Daten werden nur an andere Behörden oder Stellen (z.B. Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, Arztpraxen etc.) weitergegeben, um Angelegenheiten für Sie zu klären.
Es ist grundsätzlich nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden für die Dauer Ihres Aufenthalts in der Samtgemeinde Artland gespeichert bzw. aufbewahrt. Sollten Sie die Samtgemeinde Artland verlassen, werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit nach der Gewerbeordnung, dem Niedersächsischen Gaststättengesetz, dem Nds. Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz und dem Nds. Feiertagsgesetz von Ihnen erhalten haben. Es handelt sich dabei um Daten zur Person, sogenannte Stamm- und Kommunikationsdaten, bei gebührenpflichtigen Vorgängen um Zahlungsdaten und bei sonstigen erlaubnispflichtigen Gewerben um Betriebsdaten. Außerdem verarbeiten wir – im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit personenbezogene Daten, die wir datenschutzkonform von Dritten erhalten (zum Beispiel von Behörden, Ämtern, Versicherungen, Sozialversicherungsträgern oder Privaten).
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes und der Datenschutznormen, die auf Ihre gewerbliche Tätigkeit sowie Tätigkeiten zum Beispiel nach der Gewerbeordnung, dem Nds. Gaststättengesetz, dem Glücksspielstaatsvertrag, dem Nds. Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz und dem Nds. Feiertagsgesetz und sonstige gewerberechtliche Vorschriften, Verordnungen und andere Gesetze, Anwendung finden können. Die Datenerhebung erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Samtgemeinde Artland unterliegt, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO.
- Zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Samtgemeinde Artland übertragen wurde, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es erhalten nur diejenigen Behörden und Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten brauchen. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und die Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen können Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
Dauer der Speicherung
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staats¬angehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie, bei Geburt im Ausland, auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie, bei Versterben im Ausland, auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
Die Stadt Quakenbrück vermietet in der Tennishalle Quakenbrück Tennisplätze zur Nutzung für den Vereins- und Schulsport sowie den privaten Sport.
In diesem Zusammenhang werden notwendigerweise personenbezogene Daten erhoben.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Für die Vermietung der Tennisplätze werden personenbezogene Daten, wie Name, Adresse [und gegebenenfalls E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (freiwillige Angabe)] erhoben und verarbeitet. Sie werden für die Abwicklung des Mietverhältnisses benötigt. Damit ist die Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1b) EU-DSGVO legitimiert.
Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten, die für die Vermietung der Tennisplätze erhoben werden, werden elektronisch und in Papierform für die Dauer von 30 Jahren gespeichert. Anschließend werden die Daten vernichtet bzw. gelöscht.
service.artland.de (OpenR@thaus) ist ein Angebot der Samtgemeinde Artland, das Ihnen ermöglicht, bestimmte Dienstleistungen online zu beantragen. Beim Einsatz dieses Serviceportals werden Ihre persönlichen Daten gespeichert und für Serviceprozesse verwendet.
Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wenn Sie persönliche Daten in Formularen des Serviceportals erfassen, sind diese durch eine starke Verschlüsselung nach dem Stand der Technik ausreichend gegen unerlaubte Zugriffe durch Dritte geschützt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage bzw. Hintergrund für die Erhebung ihrer personenbezogenen Daten sind die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, nach denen sich die von Ihnen beantragte Dienstleistung richtet. Das können zum Beispiel das Bundesmeldegesetz, die gemeindlichen Hundesteuersatzungen und weitere Gesetze sein.
Darüber hinaus werden ihre Daten im Serviceportal nur mit Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 DSGVO erhoben und verarbeitet.
Verwendung von Cookies
Wenn Sie das Serviceportal der Samtgemeinde Artland nutzen, werden sogenannte Cookies gesetzt. Cookies sind kleine Textdateien, die auf einem Computer abgelegt werden, in denen Daten von Benutzern und besuchten Seiten im Internet gespeichert werden. Diese werden beispielsweise in Portalen oder Online-Foren eingesetzt, um während einer Sitzung, die Zugangsdaten des registrierten Besuchers zu speichern. Diese Daten gewährleisten dann den Verbleib zu dieser Sitzung, auch wenn zwischenzeitlich die aufgerufenen Seiten gewechselt werden. Cookies sind keine Programme, können also auf ihrem PC auch keinen Schaden verursachen.
Wenn Sie unsere Seite verlassen und auf fremde Seiten gelangen, kann es sein, dass von Adressdaten der angeklickten Zielseite auch Cookies gesetzt werden. Für das Setzen dieser Cookies ist die Samtgemeinde Artland rechtlich nicht verantwortlich. Zu der Benutzung solcher Cookies und der darauf gespeicherten Informationen vergleichen Sie bitte die Datenschutzerklärungen der jeweiligen Seiten.
Nutzung unverschlüsselter E-Mails
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verschicken einer unverschlüsselten E-Mail an die Samtgemeinde Artland eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht ausgeschlossen werden kann. Personenbezogene und besonders schützenswerte Daten gehören nicht in eine E-Mail. Dies gilt auch für E-Mail-Anhänge. Für eine sichere elektronische Kommunikation nutzen Sie bitte das Nachrichten-System in OpenR@thaus.
Nutzung von Formularen
Benutzen Sie die auf unseren Seiten angebotenen Formulare, so werden diese auf jeden Fall mit einer Transportverschlüsselung (SSL-verschlüsselt) versehen und ihre Daten werden sicher zu uns transportiert. Da wir den Formularservice der Fa. Form-Solutions e.K., Karlsruhe (www.form-solutions.de) verwenden, werden die Formulare kurzzeitig dort zur Aufbereitung zwischengespeichert. Form-Solutions hat keinen Zugriff auf ihre Daten. Die Daten werden ausschließlich für den im Formular vorgesehenen Zweck verwendet.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Wir sichern zu, dass Ihre Daten nur innerhalb der Samtgemeinde Artland verarbeitet und ausschließlich an für die Bearbeitung von Vorgängen zuständige Beschäftigte weitergegeben werden.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden im Serviceportal für die gesamte Zeit eines gültigen Kontos und darüber hinaus noch ein Jahr gespeichert. Sollten noch Aufträge vorhanden sein, die sich noch nicht im Status „abgeschlossen“ befinden, so verlängert sich die Zeit der Datenspeicherung entsprechend. Danach werden ihre Daten gelöscht.
Im ServicePortal OpenR@thaus der Samtgemeinde Artland können Sie bestimmte Dienstleistungen unserer Verwaltung online beantragen. Da diese Dienstleistungen mit Gebühren belegt sind, ist es für den Abschluss der Beantragung erforderlich, online eine Zahlung zu veranlassen.
Zur Nutzung von Zahlungssystemen auf unserem ServicePortal OpenR@thaus nutzen wir die GiroSolution GmbH als Payment Service Provider. Mittels einer Schnittstelle zum System „GiroCheckout“ stellt die GiroSolution GmbH die systemseitige Anbindung unseres Shopportals an die folgenden Zahlverfahren für uns sicher:
a) giropay
b) eps
c) Ideal
d) paydirekt
e) Kreditkarten
f) GiroCode
g) PayPal
h) SofortÜberweisung
Dabei werden, je nach Zahlverfahren, folgende Daten zunächst an die GiroSolution GmbH über GiroCheckout und danach an das jeweilige Zahlungssystem und deren Dienstleister für die Abwicklung der Zahlungen weitergegeben bzw. abgerufen:
a) Name und Vorname
b) IBAN
c) E-Mail-Adresse
d) Information zur Volljährigkeit bei giropay ID - Altersverifikation (das Geburtsdatum wird nicht weitergeleitet)
e) Informationen zur Bestätigung der Kontoverbindung bei giropay ID - Kontoverifikation (IBAN und den BIC sowie den Vor- und Zunamen des dazugehörigen Kontoinhabers)
Weitere Informationen können Sie den AGB der GiroSolution GmbH (www.girosolution.de) entnehmen.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung und für die Übertragung der Daten an die o.g. Dritten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Daneben sind die jeweiligen spezialgesetzlichen Regelungen (z.B. des Bundesmeldegesetzes, der Abgabenordnung, der Steuergesetze oder der gemeindlichen Satzungen) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Ausführlichere Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen finden Sie unter www.artland.de/datenschutz.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Bei den o.g. Daten ist dies dann der Fall, wenn der Vertrag abgewickelt ist und keine Rückabwicklungsansprüche mehr bestehen, mithin nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- oder gewährten Garantiefristen. Vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen über diesen Zeitpunkt hinaus werden die Daten dann gelöscht.
Die folgenden Hinweise geben einen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie die Sitzungsinformationen über die Homepage www.artland.de abrufen bzw. das Ratsinfosystem (RIM) oder die mobilen Clients (RICH) nutzen.
Datenerfassung im Ratsinfosystem und den mobilen RICH-Clients
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die vom Ratsinfosystem verwendeten Cookies sind sogenannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende ihres Besuchs automatisch gelöscht.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
- Referrer URL
- Uhrzeit der Serveranfrage
- IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Grundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Notizen
Wenn Sie über die verschiedenen Notizfunktionen Notizen erfassen und auch ggf. mit anderen Personen teilen, werden diese Angaben bei uns gespeichert. Die Speicherung erfolgt zunächst in der Anwendung, in der die Notizen eingegeben wurden. Also dem Ratsinfosystem oder dem mobilen RICH-Client. Bei der nächsten Online-Verbindung der Systeme, in Verbindung mit ihrer erfolgreichen Authentifikation, werden diese Informationen zwischen dem Gremieninfosystem und dem RICH-Client synchronisiert.
Die Speicherung sowie die Synchronisation der Notizdaten erfolgt verschlüsselt, so dass ein Zugriff, auch für die Systemadministration ausgeschlossen ist.
Die Verarbeitung der eingegebenen Notizen erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Nutzung der Bürger App
Für die Nutzung der BürgerApp (iRICH Bürger) ist eine Registrierung mit einer E-Mailadresse als Login-Name und Passwort erforderlich. Der mit diesen Informationen erzeugte Account wird im Gremieninfosystem angelegt und gespeichert. Zur Aktivierung wird ein Aktivierungslink an die eingegebene E-Mailadresse gesendet. Die Eingabe weiterer Kontaktdaten ist nicht erforderlich bzw. möglich.
Die Verarbeitung der eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Wir weisen darauf hin, dass bei einem erfolgten Widerruf, die Nutzung der App nicht mehr möglich ist.
Wenn Sie durch den unsachgemäßen Zustand von im Eigentum der Samtgemeinde Artland bzw. der Stadt Quakenbrück befindlichen Sachen oder Anlagen einen Schaden erleiden, können Sie diesen bei uns geltend machen. Für die Bearbeitung dieses Schaden- bzw. Versicherungsfalls und die Prüfung der Schadenregulierung, erheben wir Ihre personenbezogenen Daten. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie am Eigentum der Samtgemeinde Artland oder der Stadt Quakenbrück einen Schaden verursachen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage diese Bearbeitung erfolgt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen gem. § 823 Abs. 1 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Für die Anmeldung und Abwicklung von Kfz-Haftpflicht-, Haftpflicht- und anderen Schäden benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) und, im Falle einer Schadenregulierung, die Bankverbindung.
Fügen Sie der Samtgemeinde Artland oder der Stadt Quakenbrück einen Schaden zu, so werden für die Abwicklung dieses Schadens auch die Versicherungsdaten benötigt.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer oder ihrer gesetzlichen bzw. vertraglichen Pflichten benötigen.
Machen Sie einen Schaden bei uns geltend, so leiten wir Ihre Daten für eine Entscheidung an unseren Versicherer, den Kommunalen Schadenausgleich Hannover, Prinzenstraße 19, 30159 Hannover, weiter. Wie die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten dort erfolgt, können Sie der Anlage entnehmen.
Dauer der Speicherung
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Samtgemeinde Artland, Fachbereich Ordnung und Beteiligungen, übernimmt die Aufgaben im Rahmen des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG). Da es dabei zur Erhebung personenbezogener Daten kommen kann, informieren wir Sie im Folgenden darüber, welche Daten erhoben werden und auf welcher Rechtsgrundlage die Bearbeitung erfolgt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Nach den Bestimmungen des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) richtet jede Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ein oder mehrere Schiedsämter ein und unterhält sie. Die Aufgaben dieses Schiedsamtes werden von einer sogenannten Schiedsperson wahrgenommen, die vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt wird.
Zu diesem Zweck werden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes personenbezogene Daten, vor allem Stamm- und Kommunikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse usw.), von Ihnen erhoben und verarbeitet.
Nehmen Sie die Tätigkeiten des Schiedsamtes für ein Schlichtungsverfahren in Anspruch, so werden nach den Bestimmungen der §§ 43 ff. NSchÄG Gebühren fällig. Neben den Stamm- und Kommunikationsdaten werden in diesem Fall auch Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindung) von Ihnen erhoben.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es erhalten nur diejenigen Behörden und Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten brauchen. Im Fall des Schiedsamtes werden die Daten beispielsweise an das Amtsgericht Bersenbrück weitergegeben. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet. Die Samtgemeinde Artland, Fachbereich Ordnung und Beteiligung, hat nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und des Gemeinsamen Runderlasses des Justizministeriums und des Innenministeriums vom 27.07.2017 die Aufgabe, in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen und die Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss durchzuführen. Da es dabei zur Erhebung personenbezogener Daten kommt, informieren wir Sie im Folgenden darüber, welche Daten erhoben werden und auf welcher Rechtsgrundlage die Bearbeitung erfolgt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Damit Schöffengerichte gebildet werden können, stellen die Gemeinden gem. § 36 GVG in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Die Vorschlagsliste muss den Geburtsnamen, den Familiennamen, den Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.
Die Vertrauensperson ist vom Rat der Samtgemeinde Artland zu wählen. Es kommt zur Nennung der Stammdaten (Name, Vorname usw.).
Die erhaltenen Daten verarbeiten wir unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes nur für den Zweck der Erstellung der Vorschlagslisten bzw. für die Mitteilung der Vertrauensperson.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Vorschlagsliste in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen. Die personenbezogenen Daten sind also eine Woche lang in den Räumlichkeiten der Samtgemeinde Artland öffentlich zugänglich, bleiben aber bei der Gemeinde, d.h. eine Übermittlung findet nicht statt.
Eine Übermittlung erfolgt nach abgeschlossener Auslegung nur an den zuständigen Richter beim Amtsgericht Bersenbrück. Dazu ist die Samtgemeinde Artland nach § 38 GVG verpflichtet. Die Stammdaten der Vertrauensperson und deren Verhinderungsvertretung werden ebenfalls nur an den zuständigen Richter weitergegeben. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Ihre personenbezogenen Daten, bzw. die Ihres Kindes (Name, Vorname, Klasse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, ggf. fachärztliche oder psychologische Atteste) werden durch die Samtgemeinde Artland, FB I Bildung, Familie und Sport erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 31 Absatz 1 Satz 2 Niedersächsisches Schulgesetz.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Überprüfung des Schülerbeförderungsanspruchs sowie der Sicherstellung der Beförderung.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Sofern eine besondere Beförderungsleistung (z.B. Einzelbeförderung, Begleitperson) beantragt wird, erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten, bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten, an den Gesundheitsdienst von Stadt und Landkreis Osnabrück, um die Notwendigkeit einer besonderen Beförderungsleistung attestieren zu lassen.
Bei Bewilligung des Antrags auf Beförderung im Freigestellten Schülerverkehr und aufgrund einer rechtlichen Vereinbarung erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an die Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH (VLO), Bremer Str. 11, Bohmte, die ein Unternehmen mit der Beförderung beauftragt. Die für die Beförderung erforderlichen Daten (Name, Vorname, Kontaktdaten) werden von der VLO an das zuständige Unternehmen weitergeleitet.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden pro Schuljahr erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Löschung Ihrer Daten erfolgt nach einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist automatisch.
Die Samtgemeinde Artland ist Träger der Oberschule in Quakenbrück, sowie von den Grundschulen in Badbergen, Menslage, Nortrup und Quakenbrück (Am Langen Esch, Hengelage und Neustadt). Von Schülern die diese Schulen besuchen sowie von Schülern, die die Schulpflicht verletzen und zu einer Schule im Artland gehen, werden personenbezogene Daten von der Samtgemeinde Artland erhoben, verarbeitet und gespeichert. Mit den folgenden Hinweisen werden Sie über die Nutzung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Team Bildung nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes und der Satzung des kommunalen Schadenausgleichs informiert. Sie dienen dazu, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche bzw. Rechte innerhalb der Tätigkeiten des Team Bildung zu informieren.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Für jedes Schulkind besteht gemäß §§ 63 ff. NSchG die Schulpflicht. Nach § 176 Abs. 1 Ziff. 1 NSchG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Schulpflicht nicht nachkommt. Dem Betroffenen wird dann gemäß § 55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Gelegenheit gegeben, sich zu der Angelegenheit zu äußern. Anschließend kann eine solche Ordnungswidrigkeit nach dem §176 Abs. 1 Nr. 1 NSchG und §176 Abs. 2 NSchG in Verbindung mit OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden.
Um eine Anhörung zu erstellen oder ein Bußgeld festsetzen zu können, müssen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, welche von den Schulen an die Samtgemeinde weitergegeben werden.
Damit Grundschulen über schulpflichtige Kinder innerhalb des jeweiligen Schulbezirkes informiert werden, werden jedes Jahr Einschulungslisten übermittelt. Diese werden vom Bürgerbüro erstellt und über das Team Bildung, Familie und Sport an die jeweiligen Schulen weitergegeben. Dazu ist die Samtgemeinde als Schulträger laut § 31 Absatz 2 NSchG berechtigt.
Schulen die über ein Ganztagsangebot verfügen, bieten meistens auch eine Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagsprogramm für die Schüler an. Die Abrechnung erfolgt über die Schule. Die Samtgemeinde erhält eine Gesamtübersicht zur Kenntnisnahme der Endabrechnung mit den Eltern. Dort kann eingesehen werden, welche Zahlungen noch ausstehen. Die Einverständniserklärung zur Erhebung der Daten wird bei den Schulen abgegeben.
Sollte es an einer Schule zu einem Unfall oder Diebstahl kommen, wird die Schadensmeldung von der Schule an die Samtgemeinde geleitet. Die Samtgemeinde übermittelt die Schadensmeldung an den kommunalen Schadensausgleich, der dann die Bearbeitung übernimmt. Bei Rückfragen vermittelt die Samtgemeinde zwischen der Schule und dem KSA. Der Schüler oder dessen Erziehungsberechtigte geben die personenbezogenen Daten selbst an, damit die Samtgemeinde nach § 823 BGB sowie der Satzung des KSA die Schadensmeldung weiterleiten kann.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden an die zuständigen Fachämter sowie an den Landkreis Osnabrück als Träger der öffentlichen Jugendhilfe weitergegeben.
Dauer der Speicherung
Angelegte Akten und Daten werden nach Ihrer Einstellung zehn Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet. Die Ausnahme hierbei ist der kommunale Schadensausgleich. Dort können Akten je nach Anzeigen bezüglich Unfall oder Diebstahl bis zu 30 Jahre oder länger aufbewahrt werden.
Das Standesamt verarbeitet im Rahmen der Beurkundung eines Personenstandsfalls Daten des Bürgers nach §§ 15,21 und 31 PStG, die es von ihm erhoben hat, dauerhaft in den Personenstandsregistern (§ 7 Abs. 2 PStG). Dies gilt auch für Daten die zur Fortführung der Personenstandseinträge zu beurkunden sind (§§ 16, 27 und 32 PStG). Die Personenstandsregister werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen an das Niedersächsische Landesarchiv, Abteilung Osnabrück abgegeben. Für Ehe-und Lebenspartnerschaftsregister beträgt die Frist 80 Jahre, für die Geburtenregister 110 Jahre und für die Sterberegister 30 Jahre. Auf Wunsch kann sich der Bürger jederzeit beglaubigte Registerabschriften, sowie Urkunden aus den vorgenannten Registern ausstellen lassen. Außerdem erlangt der Bürger jederzeit Einsicht in diese Register.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Das Standesamt verarbeitet die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen und Mitwirkung an der Eheschließung/Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Beurkundung von Personenstandsfällen in den Personenstandsregistern
(Eheschließung, Umwandlung von Lebenspartnerschaften, Geburten, Sterbefälle, Namensänderungen) einschließlich aller Folgebeurkundungen - Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsregistern
- Information von durch Rechtsvorschriften bestimmten öffentlichen Stellen über Personenstandsfälle, Ermöglichung der Benutzung der Personenstandsregister durch den in §§ 61 ff. Personenstandsgesetz definierten Fälle
Als wesentliche Rechtsgrundlagen dienen folgende Gesetze:
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
- Verwaltungsvorschriften zum Personenstandsgesetz (VwV-PStG)
- Niedersächsische Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Nds. AVO PStG)
- Internationale Übereinkommen, Bilaterale Abkommen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Zur Erfüllung unserer und der Aufgaben anderer Stellen sind wir teilweise gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Daten weiterzugeben. Die Datenweitergabe ist auch zur Zweckerfüllung erforderlich. Datenweitergabe erfolgt an:
- Verfahrensbeteiligte
- Andere Behörden (Meldebehörden, Standesämter, Finanzamt)
- Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften
- Gerichte und Rechtsbeistände
- Kreditinstitute/Banken
- Amt für Statistik
- Sonstige auskunftsberechtigte Personen oder Institutionen
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie sie für das Verwaltungsverfahren erforderlich sind. Gemäß § 5 Absatz 5 des Personenstandsgesetzes werden die Daten in den Personenstandsregistern wie folgt gespeichert:
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten dem zuständigen Archiv zur Übernahme angeboten.
Als Bürgerin und Bürger oder auch als Unternehmen treten Sie beizeiten mit der Steuerverwaltung in Kontakt, weil Sie z.B. Steuern zahlen müssen. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuern und Abgaben und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu steuerlichen Zwecken sind die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuergesetz (GewStG), das Grundsteuergesetz (GrStG), das Bewertungsgesetz (BewG), das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) und die gemeindlichen Satzungen.
Die Verarbeitung richtet sich dabei nach §§ 2a, 29b und 29c AO. Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten in dem steuerlichen Verfahren bearbeitet, für das sie erhoben worden sind. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeitet werden.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Alle personenbezogenen Daten, die in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen an andere Behörden, öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Finanzbehörden weitergeben werden (vgl. § 6 AO; z.B. Gemeindekasse, AWIGO GmbH und andere Behörden), soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist oder wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben (z.B. Bevollmächtigung eines Steuerberaters).
Dauer der Speicherung
Nach vollständigem Abschluss Ihres Steuerfalles werden Ihre Daten über einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert und anschließend gelöscht.
Soweit es für die Durchführung des SGB XII (Sozialhilfe) und des AsylbLGbzw. zur Ermittlung der für die Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DSGVO, §§ 67a ff. SGB X, § 118 SGB XII, § 9 AsylbLG). Das Sozialamt Ihres Wohnortes, welches die Aufgaben nach dem SGB XII und AsylbLG namens und im Auftrage des Landkreises Osnabrück wahrnimmt, ist hierbei „Verantwortlicher“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DSGVO.
Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern
Ihre Angaben im Sozialhilfe- bzw. Asylbewerberleistungsantrag müssen Sie mit entsprechenden Nachweisen belegen. Wenn Sie Kontoauszüge vorlegen, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DS-GVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).
Datenerhebung bei anderen Stellen
Sofern Sie nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann das Sozialamt auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben
- bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und Ihnen bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Renteneinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 60 SGB I,
- bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Wohngeldämter) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z.B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
- beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X.
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden vom Sozialamt gelöscht, wenn sie für die Durchführung des SGB XII und AsylbLG nicht mehr benötigt werden (§ 84 Abs. 2 S. 2 SGB X) und Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Bericht Nr. 4/2006 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement [KGST], Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen: Aufbewahrung sechs Jahre für Einzelanträge, 1 Jahr für abgelehnte Einzelanträge.)
Bei Leistungen mit Dauerwirkung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen, der Polizei, anderen Behörden oder Privatpersonen (Beschwerdeführer) in der Regel zur Antragsbearbeitung nach der Straßenverkehrsordnung oder der Sondernutzungssatzung der Stadt Quakenbrück erhalten haben. Es kann sich dabei um Daten zur Person handeln.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes und der straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Die Datenerhebung erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Samtgemeinde Artland unterliegt, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO.
- Zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Samtgemeinde Artland übertragen wurde, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Es erhalten nur diejenigen Behörden und Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten brauchen. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Um Kinder in Tagespflege oder in einem Kindergarten betreuen lassen zu können, müssen personenbezogene Daten von der Samtgemeinde Artland erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Mit den folgenden Hinweisen werden Sie über die Nutzung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Familienservicebüros nach den Vorschriften des Achten Sozialgesetzbuches und den geltenden örtlichen Satzungen informiert. Sie dienen dazu, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche bzw. Rechte innerhalb der Tätigkeiten des Familienservicebüros zu informieren.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Für Kinder ab einem Jahr besteht gemäß § 24 SGB VIII der Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder durch Kindertagespflege. Erziehungsberechtigte können dies beanspruchen und haben ein Recht gemäß § 23 SGB VIII auf Beratung und Vermittlung. Die personenbezogenen Daten werden somit gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erhoben und von der Samtgemeinde weiterverarbeitet und gespeichert.
Für den Besuch eines Kindergartens muss gemäß § 5 der Kindertagesstätte-Gebührensatzung ein Kindergartenbeitrag gezahlt werden, der nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt ist. Das Gleiche gilt gemäß § 23 SGB VIII für die Nutzung von Kindertagespflege, bei der die Tagespflegeperson eine Pflegegeldzahlung erhält. Des Weiteren steht den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII eine Beteiligung an Renten-, Kranken- und Unfallversicherung von der Samtgemeinde zu. Für diese Tätigkeiten werden personenbezogene Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO und aufgrund der geltenden Satzungen angegeben und von der Samtgemeinde weiterverarbeitet.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden gem. § 5 Abs. 1 NDSG an die zuständigen Fachämter sowie an den Landkreis Osnabrück als Träger der öffentlichen Jugendhilfe weitergegeben.
Dauer der Speicherung
Angelegte Akten und Daten werden nach Ihrer Einstellung zehn Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Die TourismusMarketing Artland GmbH übernimmt in der Samtgemeinde Artland u.a. die Aufgaben des Stadt- und Regionalmarketings, das Betreiben von Einrichtungen sowie das Organisieren von Veranstaltungen im Tourismusbereich. Gesellschafter sind die Samtgemeinde Artland (Markt 1, 49610 Quakenbrück) sowie ihre Mitgliedsgemeinden Badbergen, Menslage, Nortrup und die Stadt Quakenbrück.
Zum Kundenkreis zählen sowohl Touristen als auch kleine mittelständische Unternehmen. Es entstehen Vertrags- und/ oder Geschäftsbeziehungen, in deren Zusammenhang notwendigerweise personenbezogene Daten erhoben werden.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
TourismusMarketing Artland GmbH
- vertreten durch den Geschäftsführer-
Markt 1
49610 Quakenbrück
Tel.: 05431/182-0
E-Mail: tourismusinformation@artland.de
Ansprechpartner für den Datenschutz
TourismusMarketing Artland GmbH
- Frau Gerda Zurhorst -
Markt 4
49610 Quakenbrück
Tel.: 05431/9 26 25 64
E-Mail: zurhorst@artland.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Für den Verkauf der Tickets für Veranstaltungen (Konzerte usw.), für Gästeführungen, für Buchungen von Hotels und zur Abwicklung aller weiteren touristischen Angebote der TourismusMarketing Artland GmbH werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Ebenso verhält es sich bei der Vergabe von Aufträgen an Künstler oder Firmen.
Bei den genannten Verarbeitungen entstehen Kaufverträge oder es werden vorvertragliche Maßnahmen getroffen. Die dabei erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Abwicklung des Kaufvertrages bzw. die Erfüllung der vorvertraglichen Maßnahmen benötigt. Damit ist die Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 b) EU-DSGVO legitimiert.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Zur Erfüllung Ihres Auftrags, wie z.B. bei der Teilnahme an Führungen oder anderen Veranstaltungen jeglicher Art, kann es sein, dass ihre Daten (Vorname und Name) an die durchführenden Personen weitergegeben werden.
Bei Übernachtungsbuchungen werden ggf. auch Adressdaten, wie Postleitzahl und Ort sowie Telekommunikationsdaten und E-Mail-Adresse an die zuständigen Hotels bzw. Vermieter übermittelt.
Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten, die für die Kaufabwicklung, die Bearbeitung der Aufträge usw. erhoben werden, werden elektronisch und in Papierform für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Die Listen werden anschließend vernichtet bzw. gelöscht.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches.
Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschusskasse verarbeitet:
a) Stammdaten inklusive Kontaktdaten
Das sind: Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
b) Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff
Das sind: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zu Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises Osnabrück,
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
E-Mail: jugend@lkos.de
Tel.: 0541/501-3194
Datenschutzbeauftragter
Landkreis Osnabrück
Datenschutzbeauftragte
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
E-Mail: datenschutz@lkos.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Unterhaltsvorschusskasse verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG. Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies geschieht insbesondere durch die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie gegebenenfalls zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger verarbeitet und gegebenenfalls zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.
Diese Datenverarbeitung durch die Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises Osnabrück stützt sich auf Art. 6 Abs. 1lit.c), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit § 68 Nr. 14 1. Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Abs. 2 S. 1,67 a ff. 10. Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Die oben genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unterhaltsvorschusskasse an folgende Dritte übermittelt werden:
Andere Sozialleistungsträger (z. B. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschusses zuständiges Landesministerium, gegebenenfalls Landesjugendamt, gegebenenfalls Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (z. B. Scanndienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.
Datenerhebung bei anderen Stellen
Die Unterhaltsvorschusskasse kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 67 a ff. 10. Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein: andere Leistungsträger (z. B. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B: kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme-und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister', Handelsregister, Grundbuch usw.
Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist ab Antragseingang bis sechs Jahre nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde. (Grenze: Verjährung/Verwirkung). Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
Die Samtgemeinde Artland sowie die Stadt Quakenbrück verpachten bzw. vermieten kommunale Grundstücke und / oder Grundstücksteilflächen. Da es bei der Verwaltung der vermieteten bzw. verpachteten Grundstücke und Flächen zur Erhebung personenbezogener Daten kommt, informieren wir Sie im Folgenden darüber, welche Daten erhoben werden und auf welcher Rechtsgrundlage die Bearbeitung erfolgt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zur Vertragsvorbereitung und -Abwicklung für die Vermietung und Verpachtung kommunaler Flächen / Grundstücke erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden auf Grundlage der nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschlossenen Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge (§§ 311 ff., 535 ff und 581 ff. BGB) sowie weiterer Bestimmungen vertraglicher Vereinbarungen verarbeitet. Damit ist die Verarbeitung ihrer Daten gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO legitimiert.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Zur Erfüllung dieser Vertragsvorbereitungen und –abwicklung dürfen Ihre Daten an am Verfahren beteiligte und damit zuständige Dritte wie z.B. die Ratsgremien, die Fachbereiche sowie ggf. betroffene Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Artland, den betreffenden Landkreis, (Genehmigungs-)Behörden, Notare, Ver- und Entsorgungsunternehmen usw. weitergegeben werden. Weiter können Dritte betroffenen sein, zu deren Gunsten ein im Grundbuch eingetragenes Recht besteht. Im Übrigen werden ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
Dauer der Speicherung
Die Datenspeicherung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben. Dies meint, dass Ihre Daten nur solange gespeichert werden, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben erforderlich ist. Nach Beendigung der Vertragsbeziehungen speichern wir Ihre Daten gem. § 147 Abgabenordnung (AO) für 10 Jahre. Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung und der Vollständigkeit werden dabei berücksichtigt.
Die Samtgemeindekasse Artland, mit Sitz in Quakenbrück, ist eine kommunale Vollstreckungsbehörde und vollstreckt Forderungen für die Samtgemeinde Artland und ihre Mitgliedsgemeinden (Gemeinden Badbergen, Menslage und Nortrup sowie die Stadt Quakenbrück). D.h. der Vollstreckungsbehörde werden Forderungen, z.B. der Hunde-, Grund-, Gewerbesteuer o.ä. durch die einzelnen sachbearbeitenden Teams der jeweiligen Fachbereiche der Verwaltung übergeben, die bei Bürgern oder Firmen festgesetzt bzw. gemahnt, von diesen jedoch nicht beglichen wurden.
Im Rahmen einer sogenannten Amtshilfe vollstreckt die Behörde aber auch für andere Gläubiger, deren Kreis gesetzlich genau bestimmt ist. Dies sind z.B. andere Kommunen oder öffentlich-rechtliche Institutionen, Anstalten, Einrichtungen oder Behörden, aber auch ausländische Behörde auf Grundlage von Rechtshilfeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland (Beispiel Österreich). Meist geht es dabei um Forderungen wie Rundfunkbeiträge, Beiträge zu Innungen, Kreishandwerkerschaften, Unterhaltungsverbänden, Landwirtschaftskammern, Tierseuchenkassen, Geldbußen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten usw.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Zwangsvollstreckung sowohl von öffentlich-rechtlichen Forderungen als auch von explizit bestimmten privatrechtlichen Forderungen in einem Vollstreckungsverfahren sind das Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die Zivilprozessordnung (ZPO).
In der Regel erhalten wir zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung, durch Vollstreckungsmaßnahmen rückständige Forderungen beizutreiben (Art. 20 Grundgesetz), mit diesen Vollstreckungsaufträgen oder –Ersuchen bereits Daten zu der / dem betreffenden Schuldner*in/ Bürger*in:
a) Namen, Vornamen, Firmenname, -bezeichnung, Rechtsform, bekannte Anschrift, evtl. Geburtsdatum.
b) Eine genaue Bezeichnung der offenen Forderungen und evtl. einen Verlauf der bisher durch den Fachbereich / das Team ergriffenen Maßnahmen.
c) Weitere bereits beim Fachbereich / Team vorhandene personenbezogene Daten aus Angaben von Drittschuldnern (z.B. Kreditinstitute, Arbeitgeber, etc.), Gerichtsvollziehern, Gerichten / Insolvenzgerichten, anderen Behörden, Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten u.a. Beteiligten.
Insbesondere die Identifikations- (Name, Vorname, Geburtsdatum) und Kontaktdaten (Aktenzeichen, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, etc.) werden i.d.R. durch die Vollstreckungsbehörde selbst über eine Abfrage bei beteiligten Fachbereichen, Teams, Abteilungen sowie bei zur Verfügung stehenden hausinternen oder Internetdatenportalen verifiziert, um auszuschließen, dass durch Verwechslungen Unbeteiligte von Vollstreckungsvorgängen Kenntnis erhalten.
Sofern zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung Mitteilungen oder Daten fehlen, betreiben wir Sachaufklärung in Bezug auf das Vollstreckungsverfahren, d.h., wir ermitteln fehlende notwendige personenbezogene Daten und Hinweise selbst, um z.B. Gesamtschuldner, einen Unterhaltspflichtigen, Eigentums- oder Vermögensverhältnisse etc. selbst zu klären, damit Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. eine Sach- oder Forderungs-Pfändung, eine Anmeldung zur Insolvenztabelle usw. greifen können.
Eine Anforderung oder Übermittlung dieser personenbezogenen Daten bei beteiligten Dritten oder durch beteiligte Dritte erfolgt immer auf gesetzlicher Grundlage und auf Grund gesetzlicher Verpflichtung.
Darüber hinaus werden alle frei verfügbaren bzw. frei zugänglichen personenbezogenen Daten der Schuldnerin* des Schuldners (z.B. Angaben in sozialen Netzwerken / Medien) ausgewertet und, sofern sie im Vollstreckungsverfahren zur Beibringung der Forderung relevant sind, gesammelt und weiterverarbeitet.
Alle personenbezogenen Informationen und Daten, die Sie in Telefonaten, E-Mails, bei Vorsprachen bei der Vollstreckungsbehörde gegenüber Mitarbeiter*innen der Samtgemeindekasse Artland oder bei Hausbesuchen des Vollstreckungsbeamten vor Ort diesem gegenüber mündlich machen, werden, sofern sie im / für das Vollstreckungsverfahren relevant sind, ggf. notiert und festgehalten.
Alle diese personenbezogenen Daten werden von uns in dem angestrengten Vollstreckungsverfahren zusammengeführt, erfasst und verarbeitet. Die persönlichen Auskunftspflichten als auch die Auskunftspflichten anderer Beteiligter in einem Vollstreckungsverfahren ergeben sich aus z.B. dem „Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung“, dem NVwVG und/ oder der ZPO.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten, die uns in einem Vollstreckungsverfahren bekannt geworden sind, werden von uns an Dritte (z. B. Gläubiger oder ersuchende Behörden) nur übermittelt bzw. weitergegeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung für uns besteht bzw. dies gesetzlich zulässig ist.
Dauer der Speicherung
Ihre durch die Vollstreckungsbehörde verarbeiteten personenbezogenen Daten müssen von uns so lange gespeichert werden, wie dies zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung notwendig ist bzw. dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Maßstab hierfür können zum einen Verjährungsfristen der einzelnen Forderung (z.B. nach der Abgabenordnung, dem Niedersächsischen Kommunalabgaben-Gesetz, den Sozialgesetzbüchern, dem Bürgerlichen Gesetzbuch o.ä.) oder zum anderen z.B. Fristen im Rahmen der Anfechtung (nach dem Anfechtungsgesetz, der Insolvenzordnung o.ä.) sein.
Die Samtgemeinde Artland ist als Waffenbehörde, Untere Jagdbehörde (im Rahmen des Projektes "Landkreis vor Ort") und Sprengstoffbehörde für die Durchführung von Angelegenheiten im Waffen- und Jagdwesen sowie für Bereiche des Sprengstoffrechts zuständig. Für diese Durchführung ist die Bereitstellung personenbezogener Daten gesetzlich vorgeschrieben. Dies ergibt sich u.a. aus §§ 43 ff Waffengesetz (WaffG), §§ 15 ff Bundesjagdgesetz (BJagdG), § 22 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) inkl. Ausführungsbestimmungen, § 3 Niedersächsische Jägerprüfungsverordnung und §§ 7 ff, § 27 sowie § 39a Sprengstoffgesetz (SprengG).
Zudem hat, wer Waffenherstellung, Waffenhandel oder eine Schießstätte betreibt, eine Schießstätte benutzt oder in ihr die Aufsicht führt, ein Bewachungsunternehmen betreibt, Veranstaltungen zur Ausbildung im Verteidigungsschießen durchführt oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern das Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 39 Absatz 1 WaffG). Im Folgenden informieren wir Sie ausführlich darüber, welche personenbezogenen Daten dabei verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage diese Bearbeitung erfolgt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit dem WaffG, der AWaffV, den WaffVwV, dem BJagdG, dem NJagdG inkl. der Ausführungsbestimmungen, der Niedersächsischen Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung, dem SprengG und 1. SprengV erhoben und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten dienen insbesondere der Bearbeitung von Anträgen und der Durchführung der erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfung für die Ausstellung waffen-, jagd- oder sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse (§§ 5 ff WaffG, §§ 15 ff BJagdG, § 22 NJagdG inkl. Ausführungsbestimmungen, § 23 NJagdG i.V.m. § 3 Niedersächsische Jägerprüfungsverordnung und §§ 7 ff, § 17, § 20, §27 sowie § 39a SprengG).
Die Waffenbehörden dürfen personenbezogene Daten in den Fällen des § 5 Abs. 5 WaffG und des § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 WaffG auch ohne Mitwirken des Betroffenen erheben. Sonstige Rechtsvorschriften des Bundes- oder Landesrechts, die eine Erhebung ohne Mitwirkung des Betroffenen vorsehen oder zwingend voraussetzen, bleiben unberührt (§ 43 Absatz 1 WaffG). Zudem sind öffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf Ersuchen der zuständigen Behörde verpflichtet, dieser im Rahmen datenschutzrechtlicher Übermittlungsbefugnisse personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit die Daten nicht wegen überwiegender öffentlicher Interessen geheim gehalten werden müssen (§ 43 Absatz 2 WaffG). Die Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind elektronisch auswertbar und auf aktuellem Stand im Nationalen Waffenregister zu speichern. Die Waffenbehörde meldet die erstmalige Erteilung oder den Verlust einer waffenrechtlichen Erlaubnis an die Meldebehörden (§ 44 Absatz 1 WaffG). Die Meldebehörde teilt den Waffenerlaubnisbehörden Namensänderungen, Zuzug, Änderungen der derzeitigen Anschrift im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde, Wegzug und Tod des Einwohners mit (§ 44 Absatz 2 WaffG).
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Die Waffenbehörde/ Sprengstoffbehörde/ Untere Jagdbehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 5Nds. Datenschutzgesetz) Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich an Behörden im Rahmen der Antragsbearbeitung und der gesetzlich geregelten Aufsicht über das Jagd-, Waffen- und Sprengstoffwesen weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Meldebehörde
- Bundeszentralregister
- Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Polizeiinspektion Osnabrück
Die Weitergabe der personenbezogenen Daten ist hier notwendig, um u.a. den Antrag bearbeiten zu können, oder aber um notwendige Informationen zur Bearbeitung waffenrechtlicher/ jagdrechtlicher/ sprengstoffrechtlicher Vorgänge zu erheben. Daten werden auch bei Anforderung von Sicherheitsbehörden weitergegeben. Im Falle von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Strafverfahren aber auch Klageverfahren werden die Daten an diese dafür zuständigen Stellen übermittelt. Auch die Rechtsaufsichtsbehörden haben ein Auskunftsrecht.
Dauer der Speicherung
Nach Beendigung des jagd-, waffen- oder sprengstoffrechtlichen Verfahrens werden Ihre Daten noch mindestens weitere 20 Jahre gespeichert. Bei Unterlagen zu einer Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gilt eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren (§ 44 a WaffG).
Zur Durchführung von Wahlen (Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen) und Bürgerentscheiden erhebt die Samtgemeinde Artland, Fachbereich Ordnung und Beteiligungen, personenbezogene Daten. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten dabei verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage diese Bearbeitung erfolgt.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen und Abstimmungen, z.B. für die Erstellung und Führung der Wählerverzeichnisse, die Erteilung von Wahlscheinen, die Einberufung der Wahlvorstände usw. verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. den folgenden Gesetzen:
- Europawahlen gemäß § 5 EuWG i.V.m. §§ 1, 4 und 6 – 8 EuWO
- Bundestagswahlen gemäß § 9 Absatz 4 Satz 4 BWG i.V.m. §§ 3 – 4, 6 - 8 BWO
- Landtagswahlen gemäß §§ 12 - 13 und 25 NLWG i.V.m. §§ 3 und 5 – 6 NLWO
- Kommunalwahlen gemäß §§ 9 – 11 und 45a NKWG i.V.m. §§ 7 – 8, 10, 12 NKWO
- Bürgerentscheid gemäß § 33 NKomVG (analoge Anwendung zu Kommunalwahlen)
Die Prüfung und Entscheidung über Beschwerden bei der Vorbereitung von Wahlen sowie von Einsprüchen gegen die Gültigkeit von Wahlen der Organe von Gebietskörperschaften, die der hiesigen Kommunalaufsicht unterstehen, richten sich nach den Vorschriften der §§ 47 ff. NKWG sowie nach § 46 NKWG.
Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Das Wahlbüro darf Daten weitergeben, soweit dies zur Erfüllung seiner eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist. Empfänger können sein:
a) Die jeweiligen Wahlausschüsse, die nachgeordneten hauptamtlichen Verwaltungen (Fachbereich Finanzen, Organisation/IT, Bürgerservice und Rat), die Wahlvorsteher*innen im Wahlvorstand sowie die Landeswahlleiterin aufgrund zuvor genannter wahlrechtlicher Bestimmungen.
b) Kommunale Verwaltungen und Personen, gegen die sich die Wahlbeschwerde bzw. der Einspruch richten, soweit zur Aufklärung des zu prüfenden Sachverhalts die Weitergabe datenschutzrechtlich relevanter Informationen gemäß §§ 24, 26 VwVfG i.V.m. §§ 46 ff NKWG erforderlich ist.
Dauer der Speicherung
Die erhobenen Daten werden, in Abhängigkeit von den Unterlagen, von 6 Monaten bis grds. 60 Tagen vor dem Ende der Legislaturperiode der jeweiligen Wahl gemäß § 83 EuWO, § 90 BWO, § 84 NLWO und § 88 NKWO aufbewahrt.
Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 67a ff. SGB X, § 23 WoGG). Ihre zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO.
Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern
Ihre Angaben im Wohngeldantrag müssen Sie mit entsprechenden Nachweisen belegen. Wenn Sie Kontoauszüge vorlegen, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DS-GVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).
Datenerhebung bei anderen Stellen
Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben
- bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/ getrennt lebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG,
- bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
- beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig Tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO.
Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.