Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Artlandstraße-Ost“
Der Rat der Stadt Quakenbrück hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die Aufstellung einer 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Artlandstraße-Ost“ nebst Begründung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Im Norden durch das Flurstück 602/41, Flur 18, Gemarkung Quakenbrück, und die Straße „Kleinbahndamm“, im Westen durch das Flurstück 60/41, Flur 18, Gemarkung Quakenbrück, im Süden durch die Artlandstraße und im Osten durch die Flurstücke 65/26 und 65/27, Flur 18, Gemarkung Quakenbrück.
Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten in dem genannten Bereich.
Quakenbrück, 08.01.2018
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung:
Wuller
https://www.artland.de