Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 427 "Große Mühlenhase" im vereinfachten Verfahren
Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Quakenbrück hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 427 „Große Mühlenhase“ nebst Begründung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Ebenso hat der Rat in dieser Sitzung dem vorgelegten Entwurf des genannten Bebauungsplanes nebst Begründung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan:
Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten im genannten Bereich.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 427 „Große Mühlenhase“ nebst Begründung liegt in der Zeit vom 23.07.2018 bis einschließlich 27.08.2018 bei der Stadt Quakenbrück, Markt 2, Zimmer 203, 49610 Quakenbrück, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Auslegungsunterlagen können darüber hinaus im Internet unter www.artland.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Quakenbrück, Markt 2, Zimmer 203, 49610 Quakenbrück, eingesehen werden.
Quakenbrück, 11.07.2018
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung:
Wuller