Bekanntmachung
Widmung von Straßen gemäß § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG);
„Bürgermeister-Magnus-Straße“ (Widmungsergänzung)
Der Rat der Stadt Quakenbrück hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 beschlossen, die in der Gemarkung Quakenbrück, Landkreis Osnabrück, gelegene Straße „Bürgermeister-Magnus-Straße“, gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Anfangspunkt: Abzweigung Kreisverkehrsanlage Wohldstraße / Bremer Straße – K 132 / St. Annenstraße (Gemarkung Quakenbrück, Flur 9, Flurstück 271/34 und 271/35).
Endpunkt: Aufmündung Kleine Hartlage (Gemarkung Quakenbrück, Flur 9, Flurstück 572/295).
Die Widmung umfasst nunmehr die bereits gewidmete Straßenfläche der Flurstücke 640//14 und 643/4 sowie das Flurstück 170/2, jeweils Flur 9, Gemarkung Quakenbrück.
Die Länge der gewidmeten Straße „Bürgermeister-Magnus-Straße“ beträgt insgesamt ca. 368 m.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Quakenbrück.
Es handelt sich um eine Ortsstraße im Sinne des § 47 Nr. 1 NStrG. Die v.g. Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Quakenbrück.
Die Widmung wird hiermit bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, erhoben werden.
Quakenbrück, 27.09.2018
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung:
Wuller