Bekanntmachung
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 421 „Loxter Hof“ im vereinfachten Verfahren gemäß Baugesetzbuch in der zurzeit geltenden Fassung.
Der Rat der Stadt Quakenbrück hat in seiner Sitzung am 03.12.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 421 „Loxter Hof“ als Satzung beschlossen. Die Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Geltungsbereich umfasst die östlich der Langen Straße gelegenen Grundstücke Lange Straße 1 bis 25 sowie die Grundstücke Loxter Hof 3 und Markt 7. Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im genannten Bereich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 421 „Loxter Hof“ nebst Begründung liegt ab sofort bei der Stadt Quakenbrück, Markt 2, Zimmer 203, 49610 Quakenbrück, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Jedermann kann über den Inhalt dieser Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 421 „Loxter Hof“ nebst Begründung im beschleunigten Verfahren wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück am 31.12.2018, Nr. 24, bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück ist die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich geworden.
Quakenbrück, 14.01.2019
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung
Wuller