Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Quakenbrück hat in seiner Sitzung am 24.06.2019 die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Artlandstraße - West“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Flächengröße von ca. 10.000 m² und betrifft die Grundstücke Berliner Straße 10 bis 30. Begrenzt wird er durch die Berliner Straße im Norden, durch die östliche Grenze des Grundstücks Berliner Straße 10 im Osten, der Wegeparzelle Gemarkung Quakenbrück, Flur 18, Flurstück 100/99 im Süden sowie der Tilsiter Straße im Westen.
Diese Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück Nr. 13 am 15.07.2019 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück ist die Satzung über eine Veränderungssperre in der Stadt Quakenbrück rechtsverbindlich geworden.
Das Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück kann bei der Druckerei B. Ad. Ricke, Lindenstr. 17, 49593 Bersenbrück bezogen werden.
Quakenbrück, 16.07.2019
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung:
Wuller