1. Ankündigung von Vermessungsarbeiten
Die Amprion GmbH plant als verantwortlicher Netzbetreiber den Bau einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung von der Landkreisgrenze Cloppenburg / Osnabrück bis zu der noch zu errichtenden Umspann- und Schaltanlage Merzen. Die geplante Höchstspannungsleitung stellt einen Teilabschnitt des Vorhabens Nr. 6 des Gesetzes über den Bundesbedarfsplan (BBPIG), Conneforde – Cloppenburg – Merzen, dar.
Der von Amprion zu realisierende Abschnitt wird unter der Bauleitnummer (Bl.) 4377 geplant und umgesetzt.
Um unsere Planungen zu präzisieren und die Erstellung der Unterlagen für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren fortzuführen, müssen Vermessungsarbeiten durchgeführt werden. Dazu ist eine Inanspruchnahme der aufgeführten Flurstücke (PDF 0,55 MB) erforderlich.
Vorgesehen ist die Vermessung der topographischen Gegebenheiten. Die Vermessung erfolgt durch einen Messtrupp, vorzugsweise mit einem sogenannten globalen Navigationssatellitensystem (GNSS-System), dass Lage und Höhe von Geländepunkten durch Auswertung von Satellitensignalen bestimmt. Wird der Empfang von Satellitensignalen durch nahegelegene Objekte wie zum Beispiel Baumkronen verhindert, kommen auch elektrooptische Messsysteme zum Einsatz. Die verwendeten Geräte können von einer bzw. zwei Personen getragen und bedient werden.
Um die Vermessungsarbeiten durchführen zu können, ist es erforderlich, Grundstücke sowie forst- und landwirtschaftliche Wege zu betreten. Die zur Vermessung vorgesehenen Flächen werden nur „fußläufig“ betreten, so dass keine Flurschäden zu erwarten sind.
Die Arbeiten sind in der Regel innerhalb eines Tages an den jeweiligen Stellen abgeschlossen. Gegebenenfalls müssen je nach Witterung und vermessungstechnischem Aufwand Flurstücke mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten werden. Mit der Maßnahme haben wir die Firma Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH beauftragt. Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des § 44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Gemäß § 44 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) handelt es sich um Vorarbeiten, die der Vorbereitung der Planung dienen. Sie müssen vom Eigentümer und sonstigem Nutzungsberechtigten geduldet werden.
Frühester Beginn der Vermessungsarbeiten ist Montag, der 20.01.2020. Die Arbeiten werden voraussichtlich am Samstag, den 28.03.2020 abgeschlossen sein.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.
FÜR FRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:
Achim Röttger
Tel.: 0231-5849- 12951
Mail: achim.roettger@amprion.de
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Quelle: Amprion GmbH