Termine im Rathaus und in den Nebenstellen nach Vereinbarung möglich, Gültigkeit von Ausweisen
Die Zugänglichkeit des Rathauses und aller Nebenstellen ist nach Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass beim Betreten des Rathauses Hygiene- und Abstandregeln einzuhalten sind. Wir bitten darum, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Mitarbeitenden der Samtgemeindeverwaltung sind nach vorheriger Terminvereinbarung gerne für Sie da. Termine können Sie per Mail oder telefonisch anfragen (05431 / 182-0 oder über die Direktdurchwahl der zuständigen Mitarbeiter):
Besuche der Bürgermeister zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen
Die Besuche anl. der Alters- und Ehejubiläen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link abrufen.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.