Die Samtgemeinde Artland empfängt fortan elektronische Rechnungen
Durch die EU-Richtlinie 2014/55, das Nds. Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) sowie die Nds. Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr (NERechVO) sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet
Versand, Empfang und Bearbeitung von elektronischen Rechnungen ermöglichen Effizienzvorteile für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger. Als Rechnungssteller profitieren Sie von kürzeren Lieferzeiten, Einsparungen von Porto- und Papierkosten und einer besseren Archivierbarkeit.Als Rechnungsempfänger erlaubt uns die Entgegennahme von eRechnungen eine kürzere Bearbeitungszeit.
Achtung: Die elektronische Rechnung gemäß dem festgelegten Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Eine reine PDF-Datei ist keine eRechnung!
Wie gehen Sie vor, wenn Sie uns eine eRechnung schicken möchten?
- Erstellen Sie Ihre XRechnung im Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) oder in Ihrem elektronischen Rechnungssystem.
- Zur Einreichung Ihrer standardkonformen eRechnungen senden Sie diese an eRechnung@niedersachsen.de oder laden Sie sie im NAVO hoch. Geben Sie in der eRechnung die Leitweg-ID der Samtgemeinde Artland 034595401-0-44 an. Die Leitweg-ID gilt auch, wenn der Rechnungsempfänger eine der Mitgliedsgemeinden Badbergen, Menslage, Nortrup oder die Stadt Quakenbrück ist. Die eRechnung wird dann an uns weitergeleitet. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der auf Formatkonformität geprüften Rechnung.
- Die eRechnung wurde erfolgreich zugestellt und wird durch die Samtgemeinde Artland bzw. die Mitgliedsgemeinden bearbeitet.