Bekanntmachung
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Artland im Bereich der Gemeinde Badbergen beschlossen. Mit Beschluss vom 18.06.2020 hat der Samtgemeindeausschuss dem vorgelegten Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Artland nebst Begründung mit zugehörigem Umweltbericht zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11/22, 11/23 u. 11/24, Flur 2, Gemarkung Lechterke, gelegen zwischen den Straßen Merschdamm und Esslinger Heide in der Gemeinde Badbergen. Gegenstand der Änderung ist die Umzonung einer ca. 1,75 ha großen Fläche für die Landwirtschaft zu einer gewerblichen Baufläche.
Der Planentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, wird mit der Begründung sowie dem zugehörigen Umweltbericht inkl. Anlagen mit integrierter Eingriffs-Ausgleichsregelung (gemäß § 2 Abs. 4 und § 2 a Satz 2 Nr. 2 BauGB) nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB, nach den Umweltschutzgütern Mensch, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen/Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie Kultur- u. Sachgüter i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert, öffentlich ausgelegt.
Zudem sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und ebenfalls ausgelegt:
4 Fachgutachten/fachbezogene Stellungnahmen die Anlagen zum o.g. Umweltbericht sind:
- Studie zur FFH-Verträglichkeit (Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück v. 28.01.19)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (BIO-CONSULT, Osnabrück v. 13.12.19)
- Fachbeitrag Schallschutz (RP Schalltechnik, Osnabrück v. 27.04.20)
- Wassertechnische Voruntersuchung (Ing.-Büro Westerhaus, Bramsche v. März 2020)
7 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen:
Raumordnung: Berücksichtigung Vorsorgegebiet Landwirtschaft u. des Vorranggebietes Biotopverbund für das FFH-Gewässer Lechterker Rückleitung, Vorbehaltsgebiet Hochwasser-schutz u. Hochwasserrisikogebiet, Oberflächenentwässerung, Immissionsschutz Gewerbelärm, Baugrund, Bodenschutz, Gewerbe- u. Industrieentwicklung, Flächeninanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Berücksichtigung von Versorgungsleitungen im Plangebiet, Trinkwasserversorgung u. Abwasserentsorgung Emissionsentwicklung durch die gewerbliche/ industrielle Nutzung sowie bezüglich einer Richtfunkverbindung.
Die vorgenannten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 06.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Artland, Markt 2, Zimmer 203, 49610 Quakenbrück, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können desweiteren während des o.g. Zeitraums im Internet unter www.artland.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Quakenbrück Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus weist die Stadt Quakenbrück darauf hin, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes das Rathaus derzeit nur unter vorheriger telefonischer Terminabstimmung betreten werden kann. Um das Risiko einer Corona-Infizierung zu vermeiden, wird darum gebeten, vorrangig die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme unter der Internetadresse www.artland.de/bauleitplanung zu nutzen. Eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der o.g. Auslegungsunterlagen im Rathaus der Stadt Quakenbrück ist derzeit nur unter vorheriger Terminabstimmung (telefonisch oder per E-Mail) bei dem nachstehenden Ansprechpartner möglich: Herr Matthias Grüß, Tel. 05431-182-203, E-Mail gruess@artland.de.
Quakenbrück, den 24.06.2020
Samtgemeinde Artland
Der Samtgemeindebürgermeister
In Vertretung
(Wuller)