Bekanntmachung
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Kreisverkehrsplatz L845 – Dinklager Straße“ nebst Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 8.879 m² und betrifft die nachfolgenden Grundstücke der Gemarkung Quakenbrück, Flur 6, Flurstücke 24/7, 31/6, 32/8, 34/5 sowie der Flur 7, Flurstücke 328/6, 331/11, 331/12, 331/13, 1330, 1404, 1455, 1456, 1457, 1458 und 1460 im Bereich der Wohldstraße-L845, Meyerskamp, Forstgartenweg, Dinklager Straße-L845 und Schützenhofallee. Der Planbereich ist zudem aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Ausweisung der öffentlichen Verkehrsflächen für den vorgesehenen Neubau eines Kreisverkehrsplatzes. Soweit der o.g. Geltungsbereich in den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 5 „Pupkenstrull“ eingreift, sollen dessen Festsetzungen durch die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes ersetzt werden.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist eine öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu dem Bebauungsplan erforderlich. Es wurde daher ein Vorentwurfskonzept erarbeitet, welches im Gebäude Markt 2, Zimmer 203, 49610 Quakenbrück, in der Zeit vom 06.07.2020 bis einschließlich 20.07.2020 während der Dienststunden eingesehen werden kann. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungsnahmen zur Bebauungsplanung können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Quakenbrück, Markt 2, Zimmer 203, 49610 Quakenbrück, abgegeben werden.
Die Unterlagen können desweiteren im Internet unter www.artland.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Außerdem findet eine Anhörungsversammlung zu dem Vorentwurfskonzept am Donnerstag, 16.07.2020, 19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 1, 49610 Quakenbrück, statt. An der Anhörungsversammlung kann jedermann teilnehmen.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus weist die Stadt Quakenbrück darauf hin, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes das Rathaus derzeit nur unter vorheriger telefonischer Terminabstimmung betreten werden kann. Um das Risiko einer Corona-Infizierung zu vermeiden, wird darum gebeten, vorrangig die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme unter der Internetadresse www.artland.de/bauleitplanung zu nutzen. Eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der o.g. Auslegungsunterlagen im Rathaus der Stadt Quakenbrück ist derzeit nur unter vorheriger Terminabstimmung (telefonisch oder per E-Mail) bei dem nachstehenden Ansprechpartner möglich: Herr Matthias Grüß, Tel. 05431/182-203, E-Mail gruess@artland.de.
Quakenbrück, 26.06.2020
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung
gez.
Wuller