Maskenpflicht in Quakenbrück
Das Tragen einer Maske ist während des Wochenmarktes nicht nur auf dem Marktplatz, sondern auch in der Langen Straße von der Hohen Pforte bis zur Einmündung Kleine Mühlenstraße und auf dem Teilstück der Theissstraße zwischen Lange Straße und Einmündung Josef-Vonier-Straße verpflichtend.
Bis auf Weiteres ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch auf den öffentlichen Parkplätzen am Senator-August-Moritz-Platz, am Neuen Markt und an der Kolpingstraße verpflichtend.
Die Verwaltung weist außerdem darauf hin, dass jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt auch für Eingangsbereiche und Parkplätze der entsprechenden Gebäude.