Bekanntmachung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Quakenbrück hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 76 „Wohnpark Vehrer Hagen“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Flächengröße von ca. 70.500 qm und bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Essen, Flur 14, Flurstücke 94/2, 94/4, tlw. 94/5, 94/6, 95/28, 95/29 u. tlw. 95/30.
Der Planbereich wird im Norden begrenzt durch die südlichen Grenzen der Wohnbaugrundstücke Welkersiedlung 4 - 22 u. Schulstr. 55, im Osten durch die nordwestlichen Grenzen der Wohnbaugrundstücke Schulstr. 33 – 49 u. Vehrer Hagen 9, im Süden durch die Waldgrenze Vehrer Hagen und im Westen durch den bestehenden landwirtschaftlichen Weg ausgehend von der Oldenburger Str. – B68 verlaufend durch den Vehrer Hagen in Richtung Welkersiedlung.
Gegenstand der Planung ist die Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist seitens der Stadt Quakenbrück die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu dem Bebauungsplan nach § 3 Abs. 1 BauGB geplant. Es wurde daher ein Vorentwurfskonzept erarbeitet, welches im Gebäude Markt 2, Zimmer 203, 49610 Quakenbrück, in der Zeit vom 22.02.2021 bis einschließlich 12.03.2021 während der Dienststunden eingesehen werden kann. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungsnahmen zur Bebauungsplanung können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Quakenbrück, Markt 2, Zimmer 203, 49610 Quakenbrück, abgegeben werden.
Die Unterlagen können des Weiteren auch im Internet unter www.artland.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Außerdem wird noch eine Anhörungsversammlung zu dem Vorentwurfskonzept durchgeführt. Auf Grund der aktuellen Corona-Beschränkungen wird der genaue Termin noch entsprechend öffentlich bekannt gegeben, sobald die Lage eine öffentliche Versammlung wieder zulässt.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus weist die Stadt Quakenbrück darauf hin, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes das Rathaus derzeit nur unter vorheriger telefonischer Terminabstimmung betreten werden kann. Um das Risiko einer Corona-Infizierung zu vermeiden, wird darum gebeten, vorrangig die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme unter der Internetadresse www.artland.de/bauleitplanung zu nutzen. Eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der o.g. Auslegungsunterlagen im Rathaus der Stadt Quakenbrück ist derzeit nur unter vorheriger Terminabstimmung (telefonisch oder per E-Mail) bei dem nachstehenden Ansprechpartner möglich: Herr Grüß, Tel. 05431/182-203, E-Mail gruess@artland.de.
Quakenbrück, 10.02.2021
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung
gez.
Wuller