Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.07.2020 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Hakenkamp-Nord“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der hier anstehenden Bebauungsplanänderung hat eine Größe von ca. 11,37 ha und befindet sich in der Gemarkung Quakenbrück, Flur 8 und wird wie folgt begrenzt:
- im Westen durch die K 134 „Bremer Straße“
- im Norden durch die Wegeparzelle Flurstück 230/3
- im Osten durch die Grundstücke östlich der „Falkenstr.“ und „Bürgermeister-Tepe-Str.“ (östliche Grenze der Flurstücke 176/29, 176/30, 176/36, 176/37, 177/12, 177/4, 158/103, 158/44, 158/45, 158/106, 158/107, 158/48, 158/52, 158/84, 158/85, 158/95) - im Süden durch die „Kampstraße“
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist seitens der Stadt Quakenbrück die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu dem Bebauungsplan nach § 3 Abs. 1 BauGB geplant. Es wurde daher ein Vorentwurfskonzept erarbeitet, welches im Internet unter www.artland.de/bauleitplanung eingesehen werden kann.
Für die im Januar auf Grund der damaligen Corona-Beschränkungen ausgefallenen Anhörungsversammlung zu dem Vorentwurfskonzept wurde nunmehr ein entsprechender Ersatztermin bestimmt.
Die Anhörungsversammlung soll nunmehr am Mittwoch, 24.03.2021, 18:00 Uhr, in der Aula der Oberschule Artland, Jahnstraße in Quakenbrück stattfinden.
An der Anhörungsversammlung kann jedermann teilnehmen.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus und der damit verbundenen Versammlungsbeschränkungen wird um vorherige Anmeldung der Teilnahme (Ansprechpartner: Herr Grüß, Tel. 05431/182-203, E-Mail gruess@artland.de) gebeten.
Quakenbrück, 10.03.2021
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung
gez.
Wuller