Bekanntmachung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Quakenbrück hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 76 „Wohnpark Vehrer Hagen“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Flächengröße von ca. 70.500 qm und bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Essen, Flur 14, Flurstücke 94/2, 94/4, tlw. 94/5, 94/6, 95/28, 95/29 u. tlw. 95/30.
Der Planbereich wird im Norden begrenzt durch die südlichen Grenzen der Wohnbaugrundstücke Welkersiedlung 4 - 22 u. Schulstr. 55, im Osten durch die nordwestlichen Grenzen der Wohnbaugrundstücke Schulstr. 33 – 49 u. Vehrer Hagen 9, im Süden durch die Waldgrenze Vehrer Hagen und im Westen durch den bestehenden landwirtschaftlichen Weg ausgehend von der Oldenburger Str. – B68 verlaufend durch den Vehrer Hagen in Richtung Welkersiedlung.
Gegenstand der Planung ist die Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist seitens der Stadt Quakenbrück die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu dem Bebauungsplan nach § 3 Abs. 1 BauGB geplant. Es wurde daher ein Vorentwurfskonzept erarbeitet, welches im Internet unter www.artland.de/bauleitplanung eingesehen werden kann.
Für die bislang, auf Grund der bisherigen Corona-Beschränkungen, nicht durchgeführte Anhörungsversammlung zu dem Vorentwurfskonzept wurde nunmehr ein entsprechender Termin bestimmt.
Die Anhörungsversammlung soll nunmehr am Mittwoch, 24.03.2021, 19:00 Uhr, in der Aula der Oberschule Artland, Jahnstraße in Quakenbrück stattfinden.
An der Anhörungsversammlung kann jedermann teilnehmen.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus und der damit verbundenen Versammlungsbeschränkungen wird um vorherige Anmeldung der Teilnahme (Ansprechpartner: Herr Grüß, Tel. 05431/182-203, E-Mail gruess@artland.de) gebeten.
Quakenbrück, 10.03.2021
Stadt Quakenbrück
Der Stadtdirektor
In Vertretung
gez.
Wuller