Bekanntmachung
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Calhorner Mühlenbach.
In der Flurbereinigung Calhorner Mühlenbach, Gemeinde Essen, Landkreis Cloppen-burg, habe ich gemäß § 21 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), den Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft anberaumt auf
Donnerstag, dem 28. November 2019 um 19:00 Uhr im
Gasthaus „Sieverding“, Kirchstraße 29 in 49632 Essen / Bevern
Zu diesem Termin werden hiermit alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke im Flurbereinigungsgebiet (Teilnehmer) eingeladen.
Wenn ein Teilnehmer am Termin verhindert ist, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss spätestens im Termin dem Amt für regionale Landesentwicklung vorgelegt werden und beglaubigt sein. Beglaubigte Vollmachten können gemäß § 108 FlurbG kostenfrei bei der Gemeinde Essen ausgestellt werden.
Versäumt ein Teilnehmer den Termin, so wird angenommen, dass er mit dem Wahlergebnis einverstanden ist.
Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Calhorner Mühlenbach.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat in jedem Wahlgang der Vorstandswahl nur eine Stimme. Das gilt auch, wenn ein Bevollmächtigter mehrere Vollmachten vorlegt.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Es ist geplant, im Anschluss eine Vorstandssitzung durchzuführen, um u. a. den Vorsitzenden des Vorstandes und seinen Stellvertreter zu wählen und über den Verband der Teilnehmergemeinschaften zu informieren.
Hinweis: Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
Im Auftrage
(Fabian)