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Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes

Details
Fachbereich 3
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Kristina Stark 05431 182-104 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Elisabeth Hartmann 05431 182-106 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Julia Nordemann 05431 182-105 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Steffen Hafferkamp 05431 182-107 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Heike Harbarth 05431 182-106 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn ein Fahrzeug auf eine neue Halterin/einen neuen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle im neuen Zulassungsbezirk gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

 

Voraussetzungen
 

  • Zulassung des Fahrzeuges auf den Hauptwohnsitz einer Privatperson

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz, ihre Haupt- oder Zweigniederlassung in der Samtgemeinde Artland haben, können Sie sich an das Bürgerbüro in Quakenbrück oder direkt an den Landkreis Osnabrück wenden.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Was sollte ich noch wissen?

 

Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
  • bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Alternativ:
  • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
  • Nachweis der Steuerbefreiung

 

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

 

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

 

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

 

bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
  • § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?

 

  • § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Vollmachterklärung / Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) KFZ-Steuer Details
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