Fachbereich 3
Parkausweis für Schwerbehinderte
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Julia Nordemann | 05431 182-105 | ![]() |
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Frau Kristina Stark | 05431 182-104 | ![]() |
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Herr Steffen Hafferkamp | 05431 182-107 | ![]() |
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Frau Elisabeth Hartmann | 05431 182-106 | ![]() |
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Frau Eva Welp | 05431 182-108 | ![]() |
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Frau Heike Harbarth | 05431 182-106 | ![]() |
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Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, bringen Sie diesen bei der Antragstellung des neuen Parkausweises mit.