Fachbereich 3 - Finanzen, Organisation/IT und Bürgerbüro
Kfz-Zulassungsbescheinigung - Verlust
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Nadine Pooch | 05431 182-107 | ![]() |
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Frau Julia Möller | 05431 182-105 | ![]() |
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Frau Elisabeth Hartmann | 05431 182-106 | ![]() |
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Frau Heike Harbarth | 05431 182-106 | ![]() |
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Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung werden von der Zulassungsbehörde Ersatzunterlagen erstellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten! Durch die Verlusterklärung beantragt der Fahrzeughalter gleichzeitig eine neue Zulassungsbescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz, ihre Haupt- oder Zweigniederlassung in der Samtgemeinde Artland haben, können Sie sich an das Bürgerbüro in Quakenbrück oder direkt an den Landkreis Osnabrück wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein):
- Zulassungsbescheinigung II (früher: Fahrzeugbrief)
- gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- Verlusterklärung des Fahrzeughalters (Kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief):
- Zulassungsbescheinigung I (früher: Fahrzeugschein)
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust vom Halter (wird vor Ort abgenommen)
- Wurde die Zulassungsbescheinigung II / der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung des Bevollmächtigten (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II / der Fahrzeugbrief inzwischen an den Halter ausgehändigt wurde.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- Die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.
Handelt es sich um einen Diebstahl, ist der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel ca. 4 Wochen nach Antragstellung.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Der eingetragene Halter muss persönlich zur Zulassungsbehörde, um die eidesstattliche Erklärung abzugeben!
Formulare | |
Verlusterklräung ZB I |
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Vollmachterklärung / Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) KFZ-Steuer |
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