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Bürgerstiftung
Warum gibt es eigentlich eine Bürgerstiftung?
Die Bürgerstiftung fördert das bürgerschaftliche Engagement und den Gemeinsinn in unserer Kommune. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie gezielt Projekte und nehmen damit einen direkten Einfluss auf die Gestaltung unseres Gemeinwesens. Dafür ist kein großes Vermögen notwendig. Ganz gleich, ob kleinere oder größere Zuwendungen - wer stiftet, handelt zukunftsorientiert und engagiert sich für seine Heimatgemeinde und für nachfolgende Generationen.
Lassen Sie uns gemeinsam akiv werden - für eine lebenswerte Zukunft mit motivierten Menschen in einer engagierten Gemeinschaft. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Stiftungsrat der Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland
Samtgemeindebürgermeister Michael Bürgel und die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen der Mitgliedsgemeinden
In der Heimat Werte schaffen
Die Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland fördert insbesondere folgende Bereiche:
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst, Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Bildung, Ausbildung und Sport
- Naturschutz, Landschaftspflege und Klimaschutz
- Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
- Heimatpflege, Heimatkunde und Völkerverständigung
- öffentliches Gesundheitswesen
Über die jährliche Verwendung der jährlichen Stiftungserlöse entscheidet der Stiftungsrat.
Förderantrag
Wenn Sie Interesse oder den Wunsch haben, dass Ihr Projekt von der Bürgerstiftung bedacht und unterstützt werden soll, so stellen Sie bitte unter Beachtung der Förderrichtlinie einen Förderantrag. Dafür nutzen Sie bitte das vorgegebene Formular.
Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung
Bürger*innen können ihren Wunschbetrag dauerhaft oder einmalig auf folgendes Konto überweisen:
Kontoinhaber:
Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück
IBAN: DE17 2655 1540 0085 4433 15
Verwendungszweck:
„Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“ und Zuwendung oder Spende inkl. Name und vollständiger Adresse
Ausführliche Informationen, beispielsweise über Zuwendungsmöglichkeiten, erhalten Sie im Flyer der Bürgerstiftung.
Förderrichtlinie der Bürgerstiftung
Die vom Stiftungsrat beschlossenen Vorgaben zur Förderung, die Förderrichtlinien, sind bei einer Antragsstellung zu beachten.
Gründung der Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland
„Für viele sinnvolle Initiativen gibt es in den kommunalen Haushalten gerade in Zeiten knapper Kassen wenig Spielraum. Hier können Bürgerstiftungen wichtige Starthelfer und Unterstützer sein“, erläutert Samtgemeindebürgermeister Michael Bürgel die Motivation zur Gründung einer Bürgerstiftung. Über die jetzt gegründete Bürgerstiftung haben die Bürger*innen der Samtgemeinde Artland die Möglichkeit, finanziell in ihrer Region Gutes zu tun.
Die Schwerpunkte der neuen Bürgerstiftung reichen von Naturschutz, über Jugendhilfe, Seniorenarbeit bis hin zu Sport, Kultur und Wissenschaft. Mit den Spenden- und Stiftungsgeldern kann die Arbeit vieler Initiativen ermöglicht und gesichert werden. Dabei stellt der ehemalige Samtgemeindebürgermeister Claus Peter Poppe klar: „Mir ist wichtig zu betonen, dass diese Bürgerstiftung nicht als Konkurrenz zu bestehenden Stiftungen gegründet wird. Sie stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, mit Spenden Gutes zu bewirken, für eine breite Palette von Stiftungszwecken“. „Wir freuen uns sehr über die zweite Bürgerstiftung innerhalb unserer Stiftergemeinschaft.“, ergänzt Bernd Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Bersenbrück.
Nachdem die Verwaltung der Samtgemeinde Artland in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse in den letzten Monaten die formellen Voraussetzungen geschaffen hat, konnte die Gründung der „Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland“, durch das von der Kreissparkasse Bersenbrück eingebrachte Gründungskapital in Höhe von 5.000 Euro, abgeschlossen werden.