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Barrierefreiheit
Die Samtgemeinde Artland ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der BITV2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.artland.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist in Teilen, aber noch nicht vollständig mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (Responsivität).
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei nach der BITV 2.0:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
- In den Webauftritt eingebundene Video- und und Audio-Elemente
Begründung:
Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.
- einige Inhalte der Website
Begründung:
Der Einsatz einfacher Sprache ist bei den sehr umfangreichen und teilweise fachspezifischen Inhalten nicht immer möglich.
An mehreren Stellen werden bildliche Darstellungen (wie z.B. Übersichtspläne und Karten) verwendet. Diese sind nicht vollständig barrierefrei darstellbar.
-
Menüführung
Begründung:
Bei sehr kleinen Bildschirmen (z.B. Smartphones) stößt das responsive Design der Website an Grenzen. Die Menüführung wird anders dargestellt und erfüllt nicht mehr alle Anforderungen der BITV 2.0.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Hinweise und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit für uns?
N. N.
Telefon: 05431/182-117
E-Mail: behindertenbeauftragter@artland.de
oder wenden Sie sich an:
Samtgemeinde Artland
Samtgemeindebürgermeister Michael Bürgel
Markt 1
49610 Quakenbrück
Telefon: 05431/182-100
E-Mail: buergel@artland.de
Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass dieser Webauftritt einer unzureichenden barrierefreien Gestaltung unterliegt und Ihnen obige Ansprechpartner nicht weiterhelfen konnten, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.04.2021 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.04.2021 von der Samtgemeinde Artland überprüft.